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Bauen und Wohnen
Die ca. 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Städtebau und Feuerschutz nehmen ein breites Spektrum der Aufgaben wahr, die maßgeblich die Stadtentwicklung beeinflussen.
Die grundlegenden Konzepte für die bauliche und auch sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet werden in dem Bereich 5.2 Stadtplanung entwickelt und in Form von Baurechten durch den Rat für verbindlich erklärt.
Sollen anschließend solche Baurechte in die Tat umgesetzt werden, nimmt der Bereich 5.1 Bauen und Wohnen dabei zum einen die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit dem Schwerpunkt der Erteilung und Überwachung von Baugenehmigungen wahr.
Die Wahrung der Belange bereits vorhandener, vielfach historischer Bausubstanz obliegt der Unteren Denkmalbehörde im Bereich 5.2 Stadtplanung, deren Arbeit zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern ergänzt wird durch Maßnahmen zur Erhaltung der Gestalt historischer Stadt- und Dorflagen.
Service
Bauinformationsbroschüre online
Aktuelles
Mit BORISplus.NRW sind jetzt auch allgemeine Preisauskünfte über Wohnimmobilien möglich. "Dank der Weiterentwicklung von BORIS.NRW können sich interessierte Bürger einen Überblick über allgemeine Grundstücks- und nun auch Immobilienpreise verschaffen", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf jetzt in Düsseldorf. Aber auch Fachleute können differenzierte Daten zur Wertermittlung erhalten. Dies ist jedoch kostenpflichtig.
Die neutralen und amtlichen Daten sollen als Orientierung dienen. Sie liefern jedoch keine Boden- oder Verkehrswerte für konkrete Grundstücke oder Immobilien. Dafür stehen sowohl spezielle Sachverständige als auch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zur Verfügung.
Mehr auf der Internetseite
www.borisplus.nrw.de
Bauministerkonferenz: Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen
Checkliste Barrierefreies Bauen
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