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    Ladezonen und Fußgängerbereich: Ordnungsbehörde wird intensiver kontrollieren

    Bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden mehren sich seit Inbetriebnahme der versenkbaren Polleranlagen die Beschwerden von Geschäftsinhaberinnen und –inhabern, dass die eingerichteten Ladezonen am Rand der Fußgängerzone häufig von dort unberechtigt stehenden Fahrzeugen zugeparkt sind. „Diese Flächen sind ausdrücklich und allein den Lieferanten der Geschäfte vorbehalten, die keine Erlaubnis zum Einfahren außerhalb der Lieferzeiten haben“, macht die Ordnungsbehörde der Stadt Minden deutlich.

    „Wegen der zunehmend gemeldeten und beobachteten, unberechtigten Nutzungen dieser Flächen werden die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsüberwachung die Ladezonen nun

    konsequent und regelmäßig mehrmals am Tag kontrollieren“, kündigt der Leiter des Bereiches Recht, Sicherheit und Ordnung, Jan-Nicolai Klement, an. Alle Verstöße werden geahndet. Die Flächen sind mit dem Schild „Eingeschränktes Halteverbot“ und dem Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ gekennzeichnet. Wer hier unberechtigt parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen in Höhe von zunächst 25 Euro rechnen. Bei längerem Stehen dort erhöht sich das Verwarngeld.

    Ein weiteres Problem, das sich seit Mitte Juli verschärft hat, ist, dass regelmäßig Lieferfahrzeuge kurz vor dem Hochfahren der Poller – vor allem morgens vor 10 Uhr – in die Fußgängerzone einfahren und dann noch länger verweilen. „Die Ordnungsbehörde wird zudem ab sofort auch regelmäßig unberechtigt dort abgestellte Fahrzeuge und Fahrzeuge wegen Überschreitung der Anlieferzeiten kontrollieren“, so Klement.

    Mit den jetzt startenden intensiveren Kontrollen möchte die Ordnungsbehörde einen „Gewöhnungseffekt“ der Lieferanten und auch sonstiger Fahrzeuge vermeiden, länger als notwendig in der Fußgängerzone zu parken, die – was der Name schon sagt – zu den Geschäftszeiten den Passanten vorbehalten sein soll. Dieser Effekt, kurz vor dem Hochfahren der Poller einzufahren, habe sich wohl daher ergeben, dass den Zulieferern mittlerweile bekannt sei, dass eine Ausfahrt jederzeit möglich ist, so die Ordnungsbehörde. Über Induktionsschleifen wird das Herabsenken der Poller ausgelöst.


    Für Lieferungen zwischen 10 Uhr und 18 Uhr sowie zu Veranstaltungszeiten, sind Ladezonen beziehungsweise Kurzzeitparkplätze am Rande der Innenstadt eingerichtet worden. Die Ladezonen wurden vom Bereich Verkehr angeordnet und sind mit einer entsprechenden Beschilderung versehen. Die Ladezonen (siehe dazu auch die anliegende Übersicht) befinden sich in der Königstraße, Domstraße, Marienstraße (hier ausschließlich Lkw) und am Großen Domhof.

    Seit der Inbetriebnahme der versenkbaren Polleranlagen dürfen nur noch Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie berechtigte Fahrzeuge außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einfahren. Alle anderen Lieferfahrzeuge können seitdem die eingerichteten Lieferzonen am Rand der Fußgängerzone nutzen. Mit „Lieferverkehr“ ist nur der Transport von gewerblichen Waren, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint, erläutert der Bereich Verkehr. Auch Privatpersonen, die Gegenstände in die Fußgängerzone transportieren, gelten nicht als Lieferverkehr.

    Die Fahrzeuge mit keiner Berechtigung, in die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten einfahren zu dürfen, sollen sich so weit wie möglich an die Lieferzeiten halten, die voraussichtlich ab der ersten Septemberwoche vormittags auf 10.30 Uhr (statt 10 Uhr) verlängert sind. Abends fahren die Poller dann künftig erst um 18.30 Uhr wieder runter und um 22 Uhr (bis 6 Uhr) wieder hoch. Damit wird dann final ein Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr vom 22. Juni 2022 umgesetzt.

    Alle, die die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren wollen, müssen eine Ausnahmegenehmigung bei der Ordnungsbehörde beantragen. Das sind zum Beispiel Geldtransport-Unternehmen, Handwerker*innen oder auch Anwohner*innen, die einen gehbehinderten Angehörigen abholen oder bringen wollen. Das Formular gibt es auf dieser Internetseite: https://www.minden.de/wirtschaft-mobilitaet-wohnen/mobilitaet-verkehr/sicherheit/