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Landratswahl: Wahlbenachrichtigungen werden ab kommender Woche versandt


Weil die Ende September 2020 bei der Kommunalwahl in NRW gewählte Landrätin Anna Katharina Bölling (CDU) nach knapp zwei Jahren im Amt zur Bezirksregierung Detmold gewechselt ist und seit dem 1. September Regierungspräsidentin ist, wird eine Neuwahl im Kreis Minden-Lübbecke notwendig. Der Termin steht seit rund zehn Wochen fest: Am Sonntag, 15. Januar 2023 wird der neue Landrat gewählt. Sollte keiner der drei Kandidaten eine absolute Mehrheit erreichen, gibt es am 29. Januar eine Stichwahl.

In Minden wird es rund 64.300 Wahlberechtigte geben. Alle wahlberechtigten Unionsbürger*innen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr haben eine Stimme. Die Wahllokale in Minden werden am 15. Januar 2023 von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben. Sollte keiner der drei Kandidaten eine absolute Mehrheit (über 50 Prozent der Stimmen) erreichen, gibt es am Sonntag, 29. Januar, eine Stichwahl. „Wir rechnen erneut mit einer hohen Zahl an Briefwähler*innen“, so Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden.

Die Stadt Minden versendet über das Kommunale Rechenzentrum in Lemgo in der kommenden Woche - voraussichtlich ab dem 5. Dezember - die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten im Kreis Minden-Lübbecke. Die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl ist nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich - sowohl für die Landratswahl am 15. Januar 2023 als auch schon für eine mögliche Stichwahl am 29. Januar 2023, so das Team Wahlen der Stadt Minden.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen sind auf folgenden Wegen möglich:

Zum einen online über das Bürgerserviceportal https://www.buergerserviceportal.nrw/krz/minden oder per Smartphone oder anderem mobilem Endgerät durch Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes. Dieser leitet den*die Nutzer*in auf den Online-Antrag weiter. Zum anderen geht das auch per Post – der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser ist ausgefüllt – bitte die zu ergänzenden Angaben und die persönliche Unterschrift nicht vergessen - an die Stadt Minden - Wahlbüro-, Kleiner Domhof 17, 32417 Minden, zu senden. Der ausgefüllte schriftliche Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann auch in den Briefkasten der Stadt Minden am Kleinen Domhof 17 eingeworfen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die persönliche Vorsprache im Wahlbüro, Rathaus-Nebenstelle Lindenstraße 36. Hier kann unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines Ausweisdokumentes während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung gewählt werden (Briefwahl). Wichtig zu wissen: Eine Antragstellung im Bürgerbüro ist nicht möglich. Wähler*innen sollen ins Wahlbüro bitte folgende Unterlagen mitbringen: Wahlscheinantrag, Personalausweis oder Reisepass bzw. der Identitätsausweis (Unionsbürger). Die Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, so das Team Wahlen.

Das Wahlbüro in der Lindenstraße 36, 32423 Minden (Gebäude der Techniker Krankenkasse, 4. OG, barrierefrei erreichbar) ist ab dem 5. Dezember 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Briefwahl vor Ort kann aber voraussichtlich erst ab dem 6. Dezember 2022 angeboten werden, weil noch nicht genau feststeht, wann die Stimmzettel bei der Stadt Minden eintreffen.

Die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 13. Januar 2023, 18 Uhr, möglich - bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Aktuell fehlen noch rund 30 Wahlhelfer*innen. Wer am 15. Januar und am 29. Januar 2023 Zeit und Interesse hat, die Wahl in Minden zu unterstützen, kann sich beim Wahlteam telefonisch unter +49 571 89-567 oder unter der E-Mail-Adresse wahlhelfer@minden.de melden. Ein schneller und einfacher Weg ist die Anmeldung über das Onlineformular auf der Homepage der Stadt Minden. Den Link zum Formular finden Interessierte hier: https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/wahlen/wahlhelfer-innen/ .

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