Archivgut Einsicht gewähren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.

    Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

    Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

    Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Eine Nutzung von Archivgut des Kommunalarchivs Minden ist für jede Person auf Antrag möglich (vgl. § 6 ArchivG NRW).

    Homepage des Kommunalarchivs Minden 

    Seiten des Kommunalarchivs Minden im Internetportal "Archive in Nordrhein-Westfalen":  

    Portal "Archive in Nordrhein-Westfalen 

  • Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Archiv nach weiteren Informationen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.  

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Ein Ausweis kann erforderlich sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Für bestimmte Leistungen werden Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Minden vom 18. Mai 2021 erhoben (mehr Informationen unter "Stadtrecht und Satzungen").

    https://www.kommunalarchiv-minden.de/service-angebote/ 

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Archivportal NRW: https://www.archive.nrw.de/ Landesarchiv NRW: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum: https://afz.lvr.de/ LWL-Archivamt für Westfalen: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestaende/archiv-lwl/
  • Bemerkungen

    Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

  • Kurztext

    • Öffentlich zugängliche Archive auf Ebene von Bund, Ländern, Landschaftsverbänden, Kreisen, Städten und Gemeinden
    • Archive in NRW bewahren das geschichtliche Erbe des Landes
    • Zugänglich zu unterschiedlichen Zwecken, z.B. zur Familienforschung, Beantwortung historischer Fragestellungen und Rechtsfragen
    • Archivgut kann in der Regel in Lesesälen und teilweise im Internet eingesehen werden
    • Archivgut darf nicht entliehen werden, aber in der Regel nach vorheriger Anmeldung reproduziert werden
    • Es gibt bestimmte Sperrfristen für Archivgut