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Briefwahl beantragen

Briefwahl für die Europawahl am 09.06.2024

Sie möchten oder können am Wahltag nicht im Wahllokal Ihre Stimme abgeben?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein müssen Sie beantragen.  

Sie erhalten nach Beantragung mit dem Wahlschein die Briefwahlunterlagen unverzüglich zugesandt.

In der Regel sollten Sie nach Antragstellung innerhalb einer Woche Ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben.



Die Beantragung  eines Wahlscheines für die Briefwahl ist ab dem 29.04.2024 auf folgenden Wegen möglich:

  • Online unter Nutzung des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.

  • Online über das Bürgerserviceportal oder per Smartphone oder mobilem Endgerät durch Nutzung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes.

  • Schriftlich. Die Versendung der Wahlbenachrichtigungen erfolgen ab dem 29.04.2024Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines abgedruckt. Dieser Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben sein und kann per Post an die Stadt Minden, 
    Wahlbüro, Kleiner Domhof 17, 32417 Minden, versandt werden. Auch ein Einwurf in den Hausbriefkasten
    der Stadt Minden ist möglich. Wer für eine andere Person beantragt, benötigt eine Vollmacht. 

  • Persönliche Vorsprache im Wahlbüro ab Donnerstag, 02. Mai 2024:  Eine persönliche Antragstellung im Wahlbüro, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Erdgeschoss, Zimmer C.052, (Eingang gebenüber der Sparkasse, Kleiner Domhof 6) ist während der Öffnungszeiten möglich.  Das Wahlbüro ist barrierefrei zu erreichen. Eine Antragstellung im Bürgerbüro ist nicht möglich.

    Bitte bringen Sie zur Vorsprache mit: Wahlscheinantrag, Personalausweis oder Reisepass bzw. Ihren Identitätsausweis (Unionsbürger). Eine Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.

  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.


  • Bis wann ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen?

    Eine Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahlunterlagen ist gesetzlich möglich bis Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr. Allerdings sollten Sie frühzeitig einen Antrag stellen, da Sie noch die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten einkalkulieren müssen. Es wird dringend empfohlen, dass der Antrag aller spätestens bis zum 04.06.2024 gestellt wird, damit sichergestellt werden kann, dass Sie die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie auch noch die Unterlagen wieder an die Stadt Minden fristgemäß zurücksenden müssen. 

  • Bis wann muss der rote Wahlbrief mit meiner Stimmabgabe bei der Stadt Minden eingegangen sein?

    Bis Sonntag, 09. Juni 2024, 18.00 Uhr, muss dieser bei der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32417 Minden, eingegangen sein. Auch ein Einwurf in den Hausbriefkasten der Stadt Minden ist bis zu diesem Zeitpunkt möglich.


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