Feuerwerk kann gefährlich sein – Ordnungsbehörde und Feuerwehr geben Hinweise
Auf diese Fragen haben die Ordnungsbehörde und
die Feuerwehr der Stadt Minden Antworten. Sie informieren über die Regelungen
zum Thema Silvesterfeuerwerk.
Grundsätzlich
ist es so, dass die Feuerwerkskörper insgesamt in vier Kategorien eingeteilt
werden, wobei die Kategorien 3 und 4 den professionellen Pyrotechnikern vorbehalten
sind, so die Ordnungsbehörde. Zu Silvester werden durch „Otto
Normalverbraucher“ Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 verwendet wie z.B.
Wunderkerzen oder auch sogenanntes Silvesterfeuerwerk. Feuerwerk der Kategorie
1 wie z.B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen dürfen von Personen,
die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, während des ganzen Jahres
abgebrannt werden. Trotzdem sollten Eltern ihre Kinder dabei nicht
unbeaufsichtigt lassen, rät die Feuerwehr.
Das
Abbrennen des Silvesterfeuerwerkes nach Kategorie 2 ist beschränkt auf den 31.
Dezember und den 1. Januar eines jeden Jahres. An anderen Tagen darf kein
Feuerwerk gezündet werden. Das Feuerwerk nach Kategorie 2 darf ferner nur von
Personen gezündet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu
beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reetdach-und
Fachwerkhäusern verboten ist, so die Ordnungsbehörde der Stadt Minden. Aufgrund
der Brandgefahr verstehe sich von selbst, dass das Zünden von pyrotechnischen
Gegenständen in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (z.B.
landwirtschaftliche Betriebe in denen Heu und Stroh lagert) und in der
unmittelbaren Nähe von Fahrzeugen (z.B. parkende PKWs am Straßenrand)
grundsätzlich unterbleiben müsse.
Bereits
beim Kauf sollte jede Bürgerin und jeder Bürger die Prüfzeichen auf den
Feuerwerksverpackungen lesen, wie zum Beispiel das Zulassungszeichen der
Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM-Zeichen), sowie das
CE-oder das VPI-Zeichen. Neben den Sicherheitshinweisen auf den Verpackungen
der Feuerwerke gilt es noch weiteres zu beachten:
Silvesterraketen
sollten nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht gestartet
werden. Ideal ist hier ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Ferner darf das
Silvesterfeuerwerk niemals aus der Hand gezündet oder auf Personen gezielt
werden. Außerdem muss unbedingt auf die Flugrichtung geachtet werden, so die
Feuerwehr. So kann sich in der Flugbahn der Rakete möglichweise ein Balkon oder
sogar ein offenes Fenster befinden, was gefährlich werden kann.
Nicht explodierte Knallkörper („Versager oder Blindgänger“) dürfen nicht
gezündet werden. Zur Sicherheit ist es ratsam, einen Feuerlöscher
bereitzuhalten falls versehentlich Brände durch den Gebrauch von
Feuerwerkskörpern entstehen. Im Anschluss müssen die abgebrannten
Feuerwerkskörper und –batterien, sowie weitere Abfälle auf öffentlicher Fläche
beseitigt werden, da zum Beispiel abgebrannte und stehengelassene
Feuerwerksbatterien die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Verstöße
gegen die genannten Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können im
Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörde, Frau
Möller; 0571/89-417 oder Herr Donnecker, Telefon 0571/89-425 zur Verfügung.
Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204,