Bodenkundliche Untersuchungen in einigen Mindener Stadtbezirken
„Diese regionalen Untersuchungen
dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes“,
erläutert Benjamin Groß, Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice der
Stadt Minden. Grundlage sind die „Richtlinien über die Durchführung land- und
forstwirtschaftlicher Standortuntersuchungen und deren Anwendung in
Umweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft“. Im Mindener Stadtgebiet
stehen die so genannten „Mindener Wiesen“ im Fokus des Landesbetriebes. Diese
grenzen an die Stadtbezirke Haddenhausen, Dützen, Rodenbeck und Hahlen.
Die Beauftragten müssen zur Erledigung ihrer Untersuchungen fremde Grundstücke
betreten. Die dazu entsprechenden Regelungen finden sich im
Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000, im Landesforstgesetz vom 24. April
1980 (Fassung vom 9. Mai 2000) und im Landschaftsgesetz vom 21. Juli 2000.
Betroffen sind vor allem Grundstückseigentümer*innen in Hahlen – im Bereich
zwischen Hahler Straße und Mittellandkanal – sowie in den Stadtbezirken Dützen
(Hummelbeck) und Haddenhausen – hier nur die Grundstücke nördlich der
Bundesstraße 65. Die Stadt Minden bittet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen. „Diese
kündigen ihren Besuch auch vorher an“, so Groß.
Im Rahmen der Kartierungen seien kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise
auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Auf Grund der geltenden Gesetze
haben Grundstückseigentümer*innen den vom Geologischen Dienst NRW beauftragten
Personen das Betreten ihrer Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden sowie
die Vornahme der genannten Außenarbeiten jederzeit zu gestatten. Etwaige durch
die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die durch Dienstausweise mit Lichtbild sich
ausweisenden Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW werden auf die
landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke
weitgehend Rücksicht nehmen.
Die Ergebnisse der Aufnahmen werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie
seien wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, zum Beispiel in der Land- und
Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz,
Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung,
Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft
(ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftliche
Forschung und den naturkundlichen Unterricht, so der Geologische Dienst.
Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204,