Mietspiegel fortgeschrieben - Wohnen in Minden noch relativ günstig
Er ist „der Renner“ unter den Downloads der städtischen Internetseite
und insgesamt stark gefragt: der qualifizierte Mietspiegel für Minden. Dieser
wurde 2016 komplett neu erstellt und jetzt für zwei weitere Jahre
fortgeschrieben. Er ist bis zum 31. März 2020 gültig und bietet eine Übersicht
über die ortsüblichen Vergleichsmieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum.
Der Mietspiegel ist ein "Gemeinschaftswerk" und wurde 2016 im Auftrag von Haus & Grund Minden e.V., dem
Mieterverein Minden und Umgebung e.V., der Genossenschaft für Siedlungsbau
(GSW) sowie Wohnen Minden eG, der Wohnhaus Minden GmbH, der LEG NRW GmbH
und der Stadt Minden erstellt, die auch Herausgeberin
ist. Die neue Datei kann unter dem Stichwort: "Mietspiegel 2018" ab sofort heruntergeladen werden.
„Mit der Fortschreibung wurden die ermittelten Mieten nach dem
Verbraucherpreis-Index um 2,3 Prozent angehoben“, berichtet der Beigeordnete
für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian in einem Pressegespräch. Alle vier
Jahre müssen qualifizierte Mietspiegel neu aufgestellt werden. Insgesamt sei
dieses aber für die Städte und Gemeinden nicht zwingend vorgeschrieben. Die
Ziele des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung umzusetzen und hieraus
eine Pflicht zu machen, fordert allerdings Thorsten Bornemann, Vorsitzender des
Mietervereins Minden und Umgebung e.V., der die Erstellung eines Mietspiegels
für alle größeren Kommunen als unumgänglich – zur Orientierung und als Basis
für die Mieten an sich, aber auch im Falle von gerichtlichen
Auseinandersetzungen - ansieht.
Auch der Verein „Haus & Grund Minden“, der die
Interessen der privaten Eigentümer*innen vertritt, ist froh, dass es einen
Mietspiegel für Minden gibt. Dieser sei der einzige qualifizierte im Kreis
Minden-Lübbecke, wie Geschäftsführer Thorsten Post herausstellt. Aus Gesprächen
mit privaten Vermietern weiß er, dass Mieten in laufenden Verträgen überwiegend
moderat erhöht werden, weil die Eigentümer das gute Mietverhältnis über den zu
erzielenden Profit stellen. Oft würde vorher auch mit den Mietern gesprochen,
um eine Einigung zu erzielen. Bei einem Mieterwechsel werde aber der
Mietspiegel gern als Orientierung herangezogen und dann die Mieten häufig
ortsüblich angepasst, was insgesamt auch zu einer Erhöhung in Minden führe.
Sowohl Post als auch Bornemann rechnen damit, dass die Mietpreise 2020 im
Vergleich zu 2016 stärker steigen werden.
Die Durchschnitts-Preise im Mietspiegel seien eine Orientierungshilfe, die es
Mietern und Vermietern ermöglichen soll, die Mieten im Rahmen ortsüblicher
Entgelte eigenverantwortlich zu vereinbaren und auch zu vergleichen, so
Benjamin Groß, Bereichsleiter Vermessung und Geoservice bei der Stadt Minden.
Zudem biete der Mietspiegel Kostentransparenz für Menschen, die Interesse
haben, nach Minden zu ziehen. Basis für die Berechnungen ist eine
Standardwohnung im Innenstadtbereich mit 50 bis 64 Quadratmetern Wohnfläche aus
den Baujahren 1961 bis 1980, die mit Bad oder Dusche, WC und Sammelheizung
ausgestattet ist. Für höhere Standards, energetische Sanierungen, Balkon oder
Terrasse sowie eine gute Wohnlage können Zuschläge berechnet werden, für
niedrigere Standards oder andere Wohnlagen ergeben sich Abschläge.
Für eine 65 bis 79 Quadratmeter große Wohnung in Innenstadtlage müssen – je
nach Alter des Hauses – 5,48 Euro (Baujahr 1961 bis 1980) bis 6,73 Euro
(Baujahr ab 2001) durchschnittlich an Kaltmiete gezahlt werden. Die Tabelle im
Mietspiegel weist fünf Baualtersklassen aus. Hier ist die zu mietende oder
vermietende Wohnung zunächst einzuordnen. Umfassende Modernisierungen können
hingegen zu einer Veränderung der Einstufung führen. Voraussetzung ist, dass
ein wesentlicher Bauaufwand betrieben wurde. Wenn zum Beispiel eine Stadtvilla
aus der Gründerzeit kernsaniert und energetisch optimiert wird, könne sie in
die jüngste Baualtersklasse ab 2001 eingestuft werden, so die Stadt Minden.
Als Vertreter einer großen Wohnungsbaugenossenschaft
unterstrich Geschäftsführer Bernd Hausmann von der GSW (Genossenschaft für
Siedlungsbau), dass die erhobenen Mieten mit seinen Mitgliedern abgestimmt
würden. Sowohl die GSW als auch die Wohnen Minden eG und Wohnhaus Minden GmbH
investierten in den vergangenen Jahren stark in die energetische Sanierung und
Modernisierung von Mehrfamilienhäusern. Diese Aufwertung müsse sich dann auch –
moderat - in den Mieten niederschlagen, erläuterte Hausmann. Insgesamt sieht er
keinen ausgesprochenen Wohnungsmangel in Minden. Denn es habe 2017 allein mehr als
5.000 Umzüge innerhalb Mindens gegeben. „Alle diese Menschen haben eine Wohnung
gekündigt und auch eine neue gefunden“, führt er als Indiz an.
Trotz der allgemeinen Tendenz von steigenden Mietpreisen bewege sich das Niveau
in Minden weiter unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Jedoch sei zu
beobachten, dass die Mieten in den vergangenen beiden Jahren in bestimmten
Bereichen und Segmenten „kräftig gestiegen sind“, streicht Beigeordneter Lars
Bursian heraus. Gefragt seien vor allem kleine
Wohnungen für Alleinstehende in Innenstadtnähe, große Wohnungen für Familien
sowie Wohnungen in Neubauten – ebenfalls stadtnah.
Um auf die Bedarfe und den Markt reagieren zu können, habe die Stadt ein
„Handlungskonzept Wohnen“ aufgestellt, das im März 2017 verabschiedet worden
ist. Die hier formulierten Ziele sollen mit Unterstützung von Partnern
umgesetzt werden. Die Stadt selbst konzentriere sich auf Bodenbevorratung und
das Wohnbauflächenmanagement. Zentrales Ziel ist dabei, geeignete freie Flächen
zu identifizieren, die für den Ankauf infrage kommen und auch in den
Zwischenerwerb zu gehen, wie zuletzt am Deichhof in der Innenstadt und jetzt in
Dützen an der ehemaligen Grundschule.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 558d Absatz 2) sieht vor, dass ein qualifizierter
Mietspiegel einmal im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung über den
Preisindex angepasst werden kann. Grundlage ist der vom statistischen Bundesamt
ermittelte Verbraucherpreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte
in Deutschland. Alle vier Jahre müssen die Daten dann neu erhoben werden.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204,