Auch in Minden müssen Einrichtungen schließen
Vor dem Hintergrund der
sehr stark ansteigenden Zahlen an Conona-Infizierten hat das Land
Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese gilt ab
Montag, 2. November, bis einschließlich 30. November 2020. Sie enthält
zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln und unter anderem auch
Verfügungen bestimmte Einrichtungen, wie das Stadttheater und das Mindener
Museum, zu schließen. Aus diesem Grund ist der Stab für außergewöhnliche
Ereignisse der Stadt Minden am heutigen Sonntag, 1. November, zusammengekommen.
Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es aktuell (Zahlen des Kreises von heute, 1.
November) aktuell 558 positiv getestete Personen, in Minden 144 aktive Covid
19-Fälle. Für die nächsten vier Wochen müssen daher auch die Mindenerinnen und
Mindener mit weiteren Einschränkungen leben. „Der Dienstbetrieb im Rathaus und
in anderen Einrichtungen der Stadt Minden wird aufrecht erhalten“, macht die
Stadt Minden deutlich. Das Rathaus und auch die Verwaltung der Städtischen
Betriebe Minden sind zwar weiter für den Publikumsverkehr geschlossen. Alle
Bürger*innen können die Dienststellen aber nach wie vor weiter telefonisch und
per E-Mail erreichen. In dringenden Fällen können auch persönliche Termine
vereinbart werden.
Die neue Coronaschutzverordnung sieht weitere Kontaktbeschränkungen vor. So
sind Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit den Angehörigen des eigenen und
eines weiteren Hausstandes, aber nur mit maximal zehn Personen gestattet. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes. Es dürfen also nur zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam Sport an der frischen Luft treiben.
Für den privaten Bereich gilt
nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen
gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel (Abstand
halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen) zu achten.
Freizeit- und Breitensport darf in Gruppen drinnen und draußen nicht mehr stattfinden. Die
städtischen Sporthallen bleiben nur für den Sportunterricht und für den
Profi-Sport geöffnet. Das Melittabad muss schließen. Hiervon ist auch der
Schwimmunterricht im Melittabad betroffen.
Der SAE hat sich auch mit Paragraf 13 der neuen Verordnung befasst, wonach
Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 30. November untersagt sind. Vereine,
die zum Beispiel Jahreshauptversammlungen geplant hatten, sollten diese
absagen, so die Stadt Minden. Es seien auch dafür gesetzliche Möglichkeiten
geschaffen, von dieser Pflicht abzuweichen. Auch im Stadttheater und in anderen
Kultureinrichtungen dürfen ab 2. November keine Konzerte und Aufführungen mehr
stattfinden. Das Mindener Museum muss ebenfalls seine Türen schließen.
Abweichend von dem grundsätzlichen Verbot in Paragraf 13 dürfen Versammlungen
nach dem Versammlungsgesetz, Sitzungen sowie Veranstaltungen, die der
Grundversorgung der Bevölkerung und der Daseinsfür- und vorsorge (z.B.
Aufstellungsversammlungen von Parteien) dienen, unter Auflagen stattfinden.
„Das heißt, dass auch der politische Betrieb weiterlaufen kann. Wir werden aber
in den nächsten Tagen genau prüfen, welche Sitzungen unbedingt im November
abgehalten werden müssen“, sagt Beigeordneter Lars Bursian als derzeitiger
Leiter des Stabes.
Städtische Veranstaltungen sind abzusagen. Auch das hat der Stab heute
veranlasst. Davon betroffen ist unter anderem auch der für den 14. November
geplante „Tag der offenen Tür“ in der Kita Hahlen und die Infoveranstaltung des
Jugendamtes für „Interessierte, die Pflegeeltern werden möchten“ am 4. November
2020. „Diese muss auf Grund der ab 2.November 2020 gültigen
Coronaschutzverordnung ausfallen“, gibt Jutta Riechmann, Leiterin des Bereiches
Sozialer Dienst Jugendhilfe, bekannt. Interessierte werden im Rahmen von
Einzelgesprächen informiert. Zur telefonischen Terminabstimmung können
Bürger*innen Kontakt zum Pflegekinderdienst der Stadt Minden unter 0571/89-466
bzw. 89-355 aufnehmen oder sie senden eine E-Mail an
.
In den städtischen Jugendeinrichtungen kann der Betrieb unter Auflagen
weiterlaufen, gleiches gilt für die Quartiersarbeit. Momentan sind allerdings
noch das „Haus der Begegnung“ in Rodenbeck und das Begegnungszentrum in
Bärenkämpen geschlossen. „Hier werden wir in den nächsten Tagen prüfen, was
angeboten werden kann“, so Bursian weiter. Der Treffpunkt Johanniskirchhof
bleibt bis zum Jahresende geschlossen.
Auch bei den standesamtlichen Trauungen gibt es Änderungen. Durften diese
bislang noch mit zehn Personen neben dem Brautpaar stattfinden, ist die
Regelung bis zum 30. November wieder auf das Minimum zurückgefahren. „Das
heißt, dass ab sofort nur noch das Brautpaar und die Standesbeamtin im
Trauzimmer sein dürfen“, sagt Daniel Schollmeyer, Leiter des Bereiches
Bürgerdienste.
Die städtischen Außensportanlagen bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich.
Allerdings gilt auch hier, dass sich nicht mehr als zehn Personen aus zwei
Haushalten zum Sport treffen dürfen. Auf Spielplätzen gilt ab sofort
Maskenpflicht für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Kinder, die zur Schule
gehen. Entsprechende Schilder werden in den kommenden Tagen an allen
öffentlichen Spielplätzen angebracht. Das hat der städtische Stab ebenfalls
entschieden.
Alle Restaurants, Kneipen, Bars, Diskotheken und Clubs müssen am Montag, 2.
November, schließen. Sie dürfen aber Essen und Getränke außer Haus verkaufen.
„Bitte unterstützen Sie unsere Gastronomie in den kommenden Wochen und
bestellen Sie Speisen dort zum Abholen“, appelliert Lars Bursian an die
Mindener*innen. Ab Montag sind auch wieder touristische Übernachtungen verboten.
„Das betrifft auch die Übernachtungen auf Kanzlers Weide“, berichtet Bursian.
Ab dem 2. November dürfen keine Wohnmobilisten mehr auf Kanzlers Weide
übernachten. Das wird auch überwacht. Tagsüber dürfen sie den Platz weiter
anfahren, so die Ordnungsbehörde.
Alle Informationen zu den neuen Regeln und auch die neue
Coronaschutzverordnung können auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit und
Soziales unter https://www.mags.nrw/coronavirus
nachgelesen werden. Bei Fragen können sich Bürger*innen und Bürger an die
Hotline des MAGS wenden: 0211/9119-1001, Montag–Freitag, 8–18 Uhr, E-Mail: . Viele hilfreiche Informationen
und aktuelle Zahlen gibt es auch auf folgender Seite des Kreises
Minden-Lübbecke: https://www.minden-luebbecke.de/Service/Corona