Rathaustüren wieder offen – Terminvereinbarungen haben sich bewährt
Ab Anfang kommender Woche werden die
Türen des Rathauskomplexes und der weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung
wieder geöffnet. Die Verwaltung hält grundsätzlich an der seit mehr als zwei
Jahren bewährten Regelung fest, dass für Kund*innengespräche und sonstige
Anliegen vorher ein Termin in der betreffenden Fachdienststelle zu vereinbaren
ist. Dringende Anliegen, für die eine vorherige Terminvereinbarung nicht
möglich war, können aber wieder spontan erledigt werden.
„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Praxis mit Terminvereinbarung die
Wartezeiten erheblich verkürzt hat – zum Vorteil der Kund*innen und auch für
mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit auf beiden Seiten“, sagt Bürgermeister
Michael Jäcke. „Trotz geschlossener Türen wurden seit März 2020 alle
Angelegenheiten der Bürger*innen im Rathaus bearbeitet“, macht Jäcke deutlich.
Die Mindener*innen konnten jederzeit per E-Mail, in telefonischer Rücksprache
oder auch im persönlichen Gespräch ihre Anliegen in der jeweiligen Dienststelle
vorbringen. Persönliche Gespräche liefen nach dem Rendezvous-System. Die Besucher*innen
haben einen Termin vereinbart, wurden am jeweiligen Eingang abgeholt und zum
Ende des Termins auch wieder zur Tür gebracht.
„Dieses Rendezvous-System wird mit der Öffnung der Rathaustüren aufgegeben“,
teilt Andreas Fabry, Leiter des Fachbereiches Personal und Organisation, mit.
Eine Besonderheit besteht lediglich vorerst noch im Bürgerbüro. Dort werden
wegen des hohen Kund*innen-Aufkommens direkt vor der Bürotür des Bürgerbüros
noch durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter die vereinbarten Termine
gecheckt und etwaige Notfälle geregelt. „In ganz dringenden Angelegenheiten
muss damit gerechnet werden, länger warten zu müssen oder es kann alternativ
doch ein kurzfristiger Termin vereinbart werden“, erläutert Fabry.
An den geöffneten Eingängen der Dienstgebäude werden wegen der laufenden
Sanierungsarbeiten Pläne aufgehängt, die darstellen, wo derzeit welche
Dienststelle zu finden ist. Neben dem Rathauskomplex, der seit Juli 2019
saniert wird, sind die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung auch im
Regierungsgebäude am Weserglacis (u.a. Jugendamt und Standesamt) sowie im
ehemaligen Sparkassen-Gebäude (Kleiner Domhof 6-8), im Gebäude der Deutschen
Bank (hier u.a. die Bauberatung) untergebracht.
Es wird in den kommenden Monaten weitere Umzüge geben. Dann werden auch die
Interimsstandorte Lindenstr. 36 (Gebäude Technikerkrankenkasse)
und Marienglacis 9 (ehemals Schmidt-und Erdsiek – Versicherungsbüro) nach und
nach belegt.
„Wir empfehlen daher den Bürger*innen, die nicht sicher sind, wo sie hin
müssen, vorher in der Zentrale unter +49 571 89-0 oder in der jeweiligen
Dienststelle anzurufen“, rät Fabry. So könne erfragt werden, wo die gesuchte
Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zu finden sind. Unnötige Wege könnten
dadurch vermieden werden, weil zum Beispiel der Eingang am Markt (Historisches
Rathaus) und auch der bekannte Haupteingang (Bürgerhalle, Kleiner Domhof 17)
wegen der Baumaßnahme derzeit nicht geöffnet sind. Bürger*innen können auch die Internetseite www.minden.de/standorte
zur Orientierung nutzen.
Weiter Maskenpflicht
Im Rathaus und in allen anderen Dienststellen der Stadtverwaltung (Ausnahmen:
in Kitas ist die Maskenpflicht aufgehoben; im Rettungsdienst und auf der
Feuerwache gelten eher strengere Regeln) besteht beim Betreten für Bürger*innen
weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Im
Kund*innenkontakt tragen dann auch die Beschäftigten eine Maske. Bei
Begegnungen auf den Fluren und in Wartebereichen sollte zudem mindestens 1,50
Meter Abstand gehalten werden. Eine 3G-Regel gibt es nicht mehr.
Aber: „Eine Stadtverwaltung mit zum
Beispiel dem Bürgerbüro, der Ausländerbehörde, der Ordnungsbehörde und dem
Fachbereich Soziales sowie auch andere Einheiten – wie die Feuerwehr und die
Städtischen Betriebe – bieten Leistungen, die es sonst nirgendwo gibt und die
kein privater Anbieter ersetzen kann“, gibt Jäcke zu bedenken. Vor dem
Hintergrund, alle Leistungen weiter sicher zu gewährleisten, müsse „die
kritische Infrastruktur Stadtverwaltung“ vor größeren Ausfällen geschützt
werden, führt der Bürgermeister weiter aus. Es gehe um eine vernünftige Balance
zwischen Öffnung und Absicherung der Funktionsfähigkeit. Diese Balance sehe er
am besten gewährleistet durch den erprobten sicheren Schutz des Maske-Tragens
im ansonsten geöffneten Rathaus.
Mit der Beibehaltung der Maskenpflicht übt
die Stadt Minden damit das in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW
verankerte Hausrecht aus.
Für Gremiensitzen wie Rat und Ausschüsse gibt es ab Montag, 16. Mai, die Regel,
dass das Tragen von Masken weiter dringend empfohlen wird, sich aber jede
Person - wenn die Abstände eingehalten werden, freiwillig entscheiden
kann, ob Maske getragen wird oder nicht. Bei Abständen von weniger als 1,50
Meter zwischen den Plätzen der Ausschussmitglieder und Zuschauer*innen besteht
in Gremiensitzungen weiter Maskenpflicht.
Bürgerbüro
Das
Bürgerbüro wird wegen des hohen Besucher*innenaufkommens direkt am Eingang zum
Büroraum die Terminvereinbarungen der Kund*innen prüfen und eventuelle
Notfälle regeln. Für die Terminvereinbarung selbst stehen den Kund*innen
verschiedene Wege, zum Beispiel online unter www.minden.de/terminvereinbarung,
per E-Mail
oder per Telefon 0571 89-888, zur Verfügung. Auch werden Besucher*innen mit
einem Termin gebeten, möglichst pünktlich zu erscheinen, damit alle Anliegen
zügig abgewickelt und damit längere Wartezeiten vermieden werden können.
Bereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Bereich Soziales weist darauf hin, dass wegen des hohen
Arbeitsaufkommens außerhalb der Öffnungszeiten keine Vorsprachen in
Anliegen zum Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen können. Der Bereich ist
erreichbar im ehemaligen Gebäude der Sparkasse (Kleiner Domhof 6): montags,
dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und
zusätzlich donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204,