Bürgerservice
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Minden bezuschusst Mindener Sportvereine gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden.
Es können Zuschüsse für Sportgeräte, Baumaßnahmen und sozial-integrative Projekte beantragt werden.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Necker.
Voraussetzungen
- Eingetragener Mindener Sportverein
- Mitgliedschaft beim Stadtsportverband Minden e.V.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt schriftlich.
Das Antragsformular und weitere Antragshilfen finden Sie auf der Homepage der Stadt Minden in der Rubrik Sportförderung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sportgeräte: 30.04. des laufenden Jahres.
Baumaßnahmen: 15.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Sozial-integrative Projekte: Keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Über die Anträge für Sportgeräte und Baumaßnahmen wird im Mai/Juni im Sportausschuss entschieden. Die Bewilligung/Ablehnung erfolgt anschließend.
Anträge / Formulare
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Hier finden Sie eine Übersicht über die ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Minden.