Bürgerservice
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Leistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen, die persönlichen Bindungen sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie beeinflussen die Ausgestaltung der Vollzeitpflege.
Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die auf Dauer oder vorübergehend nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, in entsprechende Pflegefamilien.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 33 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
§ 41 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Zuständige Mitarbeiter
Frau Diane Diekmann

Frau Marie-Sophie Godwin

Frau Gesa Lehmann

Frau Sabine Penningroth

Herr Rainer Schmitt

Frau Elisabeth Stapel

Zugeordnete Abteilungen
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