Beglaubigungen, Bescheinigungen
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Leistungsbeschreibung
Beglaubigung von Schriftstücken und Zeugnissen
Bei einer amtlichen Beglaubigung wird mit Siegel und Unterschrift bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen.
Eine Beglaubigung ist nur möglich, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
Gebühr: 5 Euro je Seite
Soll ein Dokument mit mehr als zwei Seiten beglaubigt werden, müssen die Fotokopien vom Bürgerbüro gefertigt werden. Fremdsprachliche Dokumente werden nur beglaubigt, wenn sie vom Bürgerbüro kopiert wurden.
Gebühr: je Seite A4 in schwarz/weiß 0,70 €, in Farbe 1,40 €.
Eine Kopie von Personenstandsurkunden darf nicht beglaubigt werden, es sei denn, die Urkunden können beim zuständigen Standesamt nicht wiederbeschafft werden.
Beglaubigungen von Unterschriften
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften kann erfolgen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde einzureichen ist.
Die Unterschrift muss in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft geleistet werden.
Gebühr: 2,50 Euro
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Leistungsbeschreibung
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Leistungsbeschreibung
Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir Ihnen eine kostenfreie Meldebestätigung aus.
Darüber hinaus können Sie auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet Ihre folgenden Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vorname(n),
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung(en).
Bei Bedarf können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, welche durch folgende Daten ergänzt werden kann:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder,
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en),
- frühere Anschrift(en),
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand.
Die Meldebescheinigung können Sie schriftlich sowie persönlich unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen. Um den Datenschutz zu gewährleisten, darf die Meldebescheinigung nur dem Antragstellenden persönlich ausgehändigt werden. Anderenfalls wird die Meldebescheinigung per Post an den Antragstellenden versandt.
Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht des Antragstellenden und ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person im Bürgerbüro vorzulegen. Hierfür können Sie die untenstehende Vollmacht verwenden.
Die Gebühr für die Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
- SEPA_Lastschriftmandat_neu.pdf
- Vollmacht für die Beantragung und Abholung einer Meldebescheinigung Vollmacht für die Beantragung und Abholung einer Meldebescheinigung
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Eine persönliche Vorsprache ist nur am Schnellschalter möglich.
Nutzen Sie dazu bitte die Online - Termin-vereinbarung.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter 0571-89888 möglich. Allerdings rechnen Sie bitte wegen hoher Nachfrage mit erheblichen Wartezeiten!