Fischereischein
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Leistungsbeschreibung
Verlängerungen von Fischereischeinen, welche vor dem 09.01.2015 ausgestellt wurden sind nicht möglich.
In diesen Fällen ist ein Neuantrag mit Passfoto, etc. notwendig. Der abgelaufene Fischereischein muss dem Antrag beigefügt werden.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wird als Jahresfischereischein für Personen ausgestellt, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Erforderliche Unterlagen: Aktuelles Passfoto, Personalausweis oder Kinderreisepass. Sofern keine Ausweisdokumente vorliegen, wird die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch im Original benötigt. Bitte geben Sie im Antrag unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen an. Die Vorlage eines Prüfungszeugnisses der Fischereibehörde ist nicht erforderlich. Die Antragstellung muss in Begleitung eines Sorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters erfolgen. Gebühr: 8 Euro (SEPA Lastschriftmandat) Hinweis: Der Jahres- oder 5-Jahresfischereischein wird bei Vorlage des Prüfungszeugnisses der Fischereibehörde ab Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt.
Jahresfischereischein
Erforderliche Unterlagen: Aktuelles Passfoto, Personalausweis oder Reisepass und das Original-Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung oder den bisherigen Fischereischein. (Das Prüfungszeugnis wird Ihnen mit dem Fischereischein zurückgesandt!) Bitte geben Sie im Antrag unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Gebühr: 16 Euro ( SEPA Lastschriftmandat)
Der Jahresfischereischein wird bei Vorlage des Prüfungszeugnisses der Fischereibehörde ( im Original) ab Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt.
5-Jahresfischereischein
Erforderliche Unterlagen: Aktuelles Passfoto, Personalausweis oder Reisepass sowie das Originla-Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung oder den bisherigen Fischereischein. (Das Prüfungszeugnis wird Ihnen mit dem Fischereischein zurückgesandt!) Bitte geben Sie im Antrag unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Der 5-Jahresfischereischein wird bei Vorlage des Prüfungszeugnisses der Fischereibehörde ab Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt.
Gebühr: 48 Euro ( SEPA Lastschriftmandat )
- Antrag auf Fischereischein Fischereischein-Antrag
Formulare
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
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Der Jahres- oder 5-Jahresfischereischein wird bei Vorlage des Prüfungszeugnisses der Fischereibehörde ab Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt.
Nutzen Sie den Postweg und vermeiden Sie persönliche Vorsprachen.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung online oder telefonisch unter 0571-89888 möglich.
Um unnötige Wartezeiten zu vemeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die schriftliche Beantragung.