Kundenkarte WeserWerre Ticket
⇑ / Kundenkarte für das WeserWerre Ticket
Leistungsbeschreibung
Wer bekommt die Kundenkarte zum WeserWerreTicket?
Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänge von Wohngeld.
Warum brauche ich die zusätzliche Kundenkarte um das WeserWerreTicket nutzen zu können?
Das WeserWerreTicket gibt es nur für den o.g. Personenkreis. Diese benötigen als Nachweis dafür die kostenlose Kundenkarte. Die Kundenkarte aber allein stellt kein Fahrticket dar, sondern berechtigt, bis zum Ablauf der Gültigkeit nach Bedarf das WeserWerreTicket in den Bussen oder anderen Verkaufsstellen zu kaufen. Die Kundenkarte ist erst dann gültig, wenn sie von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist. Das WeserWerreTicket gilt in Verbindung mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis und ist nur dann gültig, wenn die Kundenkartennummer darauf eingetragen wurde.
Verfahrensablauf
Die Kundenkarte muss persönlich beantragt werden. Ausnahme: Bei Bedarfsgemeinschaften darf einer der in der Bewilligung aufgeführten Ehe- / Lebenspartner (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften) für den / die anderen beantragen. Personensorgeberechtigte können die Kundenkarte für ihre minderjährigen Kinder beantragen.
Alternativ können Sie die Kundenkarte auch schriftlich beantragen:
Bitte senden Sie uns den Antrag auf Kundenkarte mit einer Kopie des aktuellen Leistungsbescheides per Post zu oder legen Sie ihn im verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten ein.
Nach Prüfung senden wir ihnen die Kundenkarten zeitnah per Post zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Pass/Ausweis
Aktueller Leistungsbescheid
- - Wohngeld - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Gebühren fallen an?
Die Kundenkarte ist kostenlos!
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Bitte vermeiden Sie persönliche Vorsprachen.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung online oder telefonisch unter 0571-89888 möglich.