Meldeangelegenheiten
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldesgesetz
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunalter Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zur Wahlwerbung (§§ 50 Absatz 1 und 5 BMG).
Das Formular finden Sie hier.
WichtigEine Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach Terminvereinbarung online oder telefonisch unter 0571-89888 möglich.