Parkausweis für Schwerbehinderte
⇑ / Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Parkplätzen mit besonderer Kennzeichnung für Schwerbehinderte dürfen Sie Ihr Auto nur abstellen, wenn Sie eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte haben. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen nur ausgestellt, wenn in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BL" (Blinde -als Begleitperson-) vermerkt ist.
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis gilt in den Ländern der EU. Er berechtigt unter anderem zum Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) angeordneten Parkplätzen.
- Antrag Parkberechtigung für Schwerbehinderte Antrag Parkberechtigung Schwerbehinderte
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- der Schwerbehindertenausweis (mit Auflage AG oder BL) oder der Bewilligungsbescheid, wenn der Ausweis noch nicht erstellt ist.
- ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen
Welche Gebühren fallen an?
Der Schwerbehindertenparkausweis ist kostenlos!
Bearbeitungsdauer
Der Schwerbehindertenparkausweis wird sofort ausgestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beantragen Sie Ihre Parkberechtigung zur Zeit nur schriftlich. Dazu übersenden Sie uns Kopien vom Schwerbehindertenausweis oder -bescheid, Ihres Personalausweises oder Reisepasses und ein aktuelles Passbild. Sollten Sie bereits eine Parkberechtigung haben, fügen Sie diese bitte im Original ebenfalls bei.
- Antrag Parkberechtigung für Schwerbehinderte Antrag Parkberechtigung Schwerbehinderte
Online-Verfahren
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Nutzen Sie den Postweg!
Eine persönliche Vorsprache ist nur möglich nach Terminvereinbarung online oder telefonisch unter 0571-89888.