Hilfen im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII
Sozialschutz-Paket (Corona-Krise) Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung
Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten.
Zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 können Sie einen Antrag auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII in einem vereinfachten Verfahren stellen. So erhalten Sie eine verlässliche Unterstützung zum Lebensunterhalt für sechs Monate.
Folgeanträge für die Zeit vom 01.04.2020 bis einschl. 31.07.2020 sind nicht erforderlich. Die Leistungen werden nach Prüfung weiterbewilligt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Mitwirkungspflichten weiterhin gelten und anspruchsrelevante Änderungen (z.B. Einkommen, Vermögen, Anzahl der Personen im Haushalt) unverzüglich mitzuteilen sind.
Weitere Auskünfte erteilt das „Team Grundsicherung“ (siehe Kontaktdaten im Kasten rechts).