Gewerbe und Gaststätten
Die Gewerbeabteilung berät Sie zu Fragen, welche mit der An-/Um-/ und Abmeldung und Ausübung eines Gewerbes sowie der Erlaubniserteilung für bestimmte Gewerbearten (z.B. Gaststätten, Reisegewerbekarten, Spielhallen) zusammenhängen.
Weiterhin ist sie u.a. zuständig für die Durchführung von Handwerks- und Gewerbeuntersagungsverfahren sowie Gaststättenwiderrufsverfahren.
Darüber hinaus wird die Einhaltung u.a. des Jugendschutzes, des Nichtraucherschutzes, der Preisangabenverordnung sowie der Ladenöffnungszeiten überwacht.