Urkundenservice
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Leistungsbeschreibung
Nach § 62 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen (also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und entfernte Verwandte) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Folgende Urkunden können angefordert werden:
- Geburtsurkunde
- auch mehrsprachige internationale Geburtsurkunde - Eheurkunde
- aus mehrsprachige internationale Eheurkunde - Sterbeurkunde
- auch mehrsprachige internationale Sterbeurkunde - Lebenspartnerschafturkunde
- beglaubigte Abschrift aus früheren Standesamtsregistern
- beglaubigter Registerausdruck
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.
Personenstandsurkunden werden nur innerhalb folgender Fristen nach Eintritt des Personenstandsfalles ausgestellt:
Geburtsurkunde | 110 Jahre |
Eheurkunde | 80 Jahre |
Lebenspartnerschaftsurkunde | 80 Jahre |
Sterbeurkunde | 30 Jahre |
Die gewünschten Urkunden können schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden.
Zusätzlich bieten wir ab sofort einen weiteren Service an. Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- sowie Sterbeurkunden können von Berechtigten jetzt auch online über einen Formularserver bei der Stadt Minden angefordert werden.
Wird die Urkunde bei persönlicher Vorsprache bestellt, ist das Standesamt bemüht, die Urkunde sofort zu fertigen.
Die Aushändigung erfolgt nur an berechtigte Personen, die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Welche Gebühren fallen an?
Seit dem 01. Januar 2009 sind die Gebühren länderabhängig geregelt.
Folgende Gebühren sind ab dem 01.10.2019 für die Ausstellung von Urkunden bei der Stadt Minden zu entrichten:
Ausstellung einer Personenstandsurkunde (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde) national oder international |
14,00 € |
jede weitere Urkunde dieses Personenstandsfalles, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird |
7,00 € |
Ausstellung eines beglaubigten Registerausdrucks | 14,00 € |
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus den früheren Registern des Standesamtes | 14,00 € |
Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte | 14,00 € |
Auskunft aus einem oder Einsicht in ein Personenstandsregister | 14,00 € |
Eintragung in ein internationales Stammbuch | 10,00 € |
Suchen eines Eintrags oder Vorgangs - je nach Aufwand | 20,00 € je angef. 15 Minuten |