Bei Restmüll handelt es sich um nicht verwertbare Haushaltsabfälle
In die graue Restmülltonne dürfen somit keine Abfälle gegeben werden, für die es
getrennte Sammelangebote gibt. Dies bedeutet, dass folgende Abfälle nicht in die
Restmülltonne gehören: Altglas, Altpapier, Bauschutt, Elektrogeräte,
Grünabfälle, Verpackungen mit dem grünen Punkt sowie Sondermüll und Schadstoffe.
Bei konsequenter Abfallvermeidung und Nutzung der Verwertungs- und
Getrenntsammlungsangebote gehören somit u.a. zum Restmüll: Asche, CD-ROMs,
Fotos, Glasscherben, Holzreste, Katzenstreu, Plastikeimer, Porzellan,
verschmutzte Verpackungen und verschmutztes Papier,
Videokassetten.
Für Restmüll stehen die folgenden Behältergrößen zur Verfügung:
80 Liter Kunststoffbehälter
120 Liter Kunststoffbehälter
240 Liter Kunststoffbehälter
1.100 Liter Container
Die An-, Ab- und Ummeldung von Behältern können Sie über unser Online-Formular
beantragen.
Die Leerung der Restmüllbehälter erfolgt alle 4 Wochen. Für
den 1.100 Liter Container kann auch eine 14-tägige oder wöchentliche Abfuhr
vereinbart werden.
Die genauen Abfuhrtage für Ihren Bezirk entnehmen Sie
bitte dem Abfallkalender.
Sollten Sie einmal nicht mit dem Volumen Ihres Restmüllbehälters auskommen,
können Sie an der Information des Bürgerbüros und weiteren Verkaufsstellen
Restmüllsäcke für 6 Euro pro Stück erwerben. Die Restmüllsäcke werden mit der
Leerung der Restmülltonne abgeholt.
Restmüllsäcke erhalten Sie für 6 Euro
pro Stück an der Information des Bürgerbüros (Kleiner Domhof 17, 32423 Minden),
beim Wertstoffhof Minderheide (Große Heide 50, 32425 Minden) sowie in folgenden
Einzelhandelsgeschäften:
Windeln können sowohl über die Restmülltonne als auch mittels Windelsack im
Rahmen der Windelsackabfuhr entsorgt werden. Die Gebühr für 5 Windelsäcke
beträgt 3,00 €. Der Verkauf erfolgt auf beim Wertstoffhof
Minderheide (Große Heide 50, 32425 Minden) sowie im Rathaus Minden (Kleiner
Domhof 17, 32423 Minden). Die Abholung der Windelsäcke erfolgt mit der Leerung
der Restmülltonne.