Die Städtischen Betriebe Minden werden als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige kommunale Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb der Stadt Minden geführt. Als Rechtsvorschriften sind dabei die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung sowie die Betriebssatzung maßgeblich.
Der Betrieb führt den offiziellen Namen:
Städtische Betriebe Minden
mit dem dazugehörigen Logo
und hat als Sitz mit der Postanschrift: Große Heide 50, 32425 Minden.
Betriebszweck ist die Aufgabenerfüllung in den Bereichen Betriebshof und Abwasser- und Straßenwesen unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Die Stadt Minden bringt das Vermögen ein, die Städtischen Betriebe Minden stellen sicher, dass dieses Vermögen zur Erfüllung des jeweiligen Zweckes, für den es eingebracht wurde, genutzt werden kann.
Die
Betriebsleitung besteht aus einem
Betriebsleiter, der den Betrieb selbstständig leitet, soweit nicht
die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die
Betriebssatzung etwas anderes bestimmt, und einem stellvertretenden
Betriebsleiter.
Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung.
Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Betriebes verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Für Schäden haftet die Betriebsleitung entsprechend den Vorschriften des § 84 Beamtenstatusgesetz und § 81 Landesbeamtengesetz.
Die Betriebsleitung ist für die Geschäftsverteilung innerhalb des Betriebes verantwortlich. Ihr obliegt die volle Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung im Rahmen des Wirtschaftsplanes.
Sie vertritt die Stadt Minden in den Angelegenheiten des Betriebes, soweit die Eigenbetriebsverordnung oder die Gemeindeordnung nichts anderes vorsehen.