Für Schüler*innen, die eine Schule der Stadt Minden besuchen, übernimmt die Stadt Minden als Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Schülerfahrkosten und stellt ihnen ein sog. "ChillTicket" aus.
Die Antragsvoraussetzungen sind in der Schülerfahrkostenverordnung geregelt:
Grundschüler*innen erhalten Ticket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km beträgt.
Schüler*innen in der Sekundarstufe I (5. – 10. Klasse bzw. an Gymnasien 5. - 9. Klasse sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (EF)) erhalten ein Ticket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform (Förder-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, Gymnasium, PRIMUS-Schule) mehr als 3,5 km beträgt.
Für Schüler*innen der Sekundarstufe II (11. - 13. Klasse bzw. Q1 und Q2 der gymnasialen Oberstufe) gilt die
Entfernungsgrenze von 5 km.
Es wird der kürzeste,
zumutbare Fußweg zwischen der Wohnung des/der Schüler*in und der nächstgelegenen Schule berücksichtigt. Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, die mit dem geringsten Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Das "ChillTicket" gilt für die Fahrt zur Schule und zurück. Darüber hinaus kann es wochentags ab 14 Uhr und an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien in Nordrhein-Westfalen zeitlich uneingeschränkt in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in der jeweiligen „ChillArea“ (für Minden sind das die Gebiete von Hille, Minden, Petershagen und Porta Westfalica) nach Belieben genutzt werden.
Nähere Informationen zum ChillTicket finden Sie hier.
Ab dem 01.02.2022 erhalten Schüler*innen der Sekundarstufe I und II das sog. "SchülerTicket Westfalen". Informationen dazu finden Sie unten.