Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz besteht im Unterricht, bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika oder Schulinformationstagen sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen, die von der Schule veranstaltet werden. Darüber hinaus ist auch der unmittelbare Weg von und zur Schule versichert (Quelle: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen).
Zuständig ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.unfallkasse-nrw.de/.