Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung
einer neuen Wohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren
Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderausweis bzw.
Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die
Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original.
Bei Zuzug
aus dem Ausland wird die Heiratsurkunde/das Familienstammbuch im
Original (mit deutscher Übersetzung oder als internationale Urkunden)
benötigt.
Die Anmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu
unterschreiben und von ihr oder ihrer schriftlich bevollmächtigten
Vertreterin/ihrem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen
einschließlich Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Bei Ehepaaren
(bei Umzug/Zuzug im Inland) ist es ausreichend, wenn eine Person zur
Anmeldung erscheint und den Ausweis des Ehepartners vorlegt.
Leben
Sie in einer Lebensgemeinschaft, kann die Anmeldung auch von einer
Person vorgenommen werden. Der Partner/die Partnerin muss auf der
Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift des Partners/der
Partnerin ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und des
gültige Personalausweises erforderlich.
Umzug
Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Informationen rund um das Thema Umzug. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen aus dem Bürgerbüro helfen Ihnen bei Ihren Anliegen sehr gerne weiter.
Gesetzliche Änderungen ab 1. November 2015 zu den Meldeangelegenheiten
Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieter*innen den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ ist bei der An-, Ab- oder Ummeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
- Anmelden in Minden
- Abmelden in Minden
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.
Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird dann im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.
Erfolgt die Abmeldung nicht persönlich, sondern durch einen Bevollmächtigten, so ist das Formular „Abmeldung bei der Meldebehörde“ von der meldepflichtigen Person auszufüllen und zu unterschreiben. - Ummelden
Auch wenn Sie innerhalb Mindens umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden. Für die Ummeldung innerhalb der Stadt Minden benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung für die neue Wohnung. Das Formular „Ummeldung bei der Meldebehörde“ ist von der meldepflichtigen Person oder ihrem Bevollmächtigten zu unterschreiben.
- Besondere Ausnahmen von der Meldepflicht
• Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
• Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
• Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.
Nachstehend finden Sie die benötigten Formulare. Diese können Sie ausdrucken oder auf Ihrem Computer speichern und ausfüllen. Das entsprechende ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bitte bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro der Stadt Minden vor.