Vielfältige
finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit Kindern
Um
Familien mit Kindern optimal fördern zu können, gibt es besondere finanzielle
Unterstützungen. Ob Kindergeld, Elterngeld oder Leistungen für Bildung und
Teilhabe – für jede Lebenssituation ist eine Fördermöglichkeit vorgesehen.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt eines Kindes. Es soll Eltern in dieser Zeit einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.
Nähere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie hier.
Eltern benötigen neben viel Liebe und Geduld auch einiges an Geld, um ein Kind großziehen zu können. Als wirtschaftliche Unterstützung hierfür gibt es von staatlicher Seite das monatlich ausgezahlte Kindergeld. Dieses wird für jedes Kind gezahlt und ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.
Nähere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie hier.
Ist der
Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der
unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt, nicht
zahlen kann oder verstorben ist?
In diesem Fall tritt
die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Die
Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses
auf das Land Nordrhein-Westfalen über, der sich die verauslagten Geldleistungen
vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier.
Wenn das Einkommen einer Familie nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt (wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft etc.) sicherstellen zu können, kann die Familie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Sozialleistungen nach dem Zweiten (SGB II) bzw. nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen.
Nähere Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie hier.
Nähere Informationen zu den Leistungen nach dem SGB XII erhalten Sie hier.
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst
die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch
auf Wohngeld haben.
Nähere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2011 haben Bezieher*innen von Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,
Sozialhilfe nach dem SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für
alle ihre im Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Bildungs- und
Teilhabeleistungen. Kinder profitieren von diesen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.
Nähere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Sie hier.
Ihr Kind möchte an einer Freizeit teilnehmen, die Kosten übersteigen aber Ihre finanziellen Möglichkeiten? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hierfür beim Jugendamt einen Zuschuss gewährt bekommen.
Nähere Informationen zum Freizeitenzuschuss erhalten Sie hier.