„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer….“
Betreuungsverfahren
Haben Sie Fragen zur Betreuung, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung oder der damit zusammenhängenden
Patientenverfügung, dann wenden Sie sich an unsere Betreuungsstelle ....
Aufgaben
einer Betreuungsstelle (§ 4-8 BtBG): Unter anderem berät und
unterstützt die Betreuungsbehörde Betreuer, Bevollmächtigte und die
Betroffenen.
Die Behörde
unterstützt das Betreuungsgericht bei seiner Aufgabenwahrnehmung, z.B.
der Sachverhaltsaufklärung im Betreuungsverfahren und der Auswahl und
Gewinnung geeigneter Betreuungspersonen.
Weiterhin finden Sie
bei der Betreuungsstelle Hilfe bei Fragen zu Vorsorgevollmachten oder
der Betreuungsverfügung, nebst der damit zusammenhängenden
Patientenverfügung.
In der Geschäftsstelle der Betreuungsbehörde
können die Unterschriften unter Ihrer Vorsorgevollmacht oder Ihrer
Betreuungsverfügung beglaubigt (Kosten 10,00 €) werden.
Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Minden
-Betreuungsgericht-
Königswall 8
32423 Minden
Tel.: 0571-8886-0