Hilfen im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII
Sozialschutz-Paket (Corona-Krise) Erleichterter Zugang zu sozialer Sicherung
Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen.
Diese Leistungen sollen schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht werden.
Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in
existenzielle Not geraten.
Sie können einen Antrag auf
existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII in einem vereinfachten Verfahren
stellen. So erhalten Sie eine verlässliche Unterstützung zum Lebensunterhalt
für sechs Monate.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Mitwirkungspflichten weiterhin gelten und anspruchsrelevante Änderungen (z.B. Einkommen, Vermögen, Anzahl der Personen im Haushalt) unverzüglich mitzuteilen sind.
Weitere Auskünfte erteilt das „Team Grundsicherung“ (siehe Kontaktdaten im Kasten rechts).
Einen Antrag zur Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe im Alter und voller Erwerbsminderung können Sie bei der Stadt Minden "Team Grundsicherung" stellen.
Das Team Grundsicherung arbeitet nur mit Terminvereinbarungen, dadurch wird sichergestellt, dass Sie ihre Sachbearbeiterin auch erreichen und sie sich um Ihr Anliegen kümmern kann.
Bitte vereinbaren Sie für Neuanträge einen Termin unter Tel. 0571 89-145 oder 89-684.
Sofern Sie schon Leistungen erhalten (Leistungsempfänger),
erreichen Sie Ihre Sachbearbeiterin telefonisch unter 0571 89-313 oder
89-640 und persönlich in der offenen Sprechstunde donnerstags
von 8:00 - 10:00 Uhr.
Hilfe in besonderen
Lebenslagen (z.B. zur Gesundheit, zur Eingliederung, zur Pflege)
beantragen Sie
bitte beim:
Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke
Portastr. 13 (Haus B)
32423 Minden
Tel. 0571 807-0