Mietzuschuss kann u. a. beantragen:
- Mieter von Wohnraum
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
Lastenzuschuss für den eigenen Wohnraum kann u. a. beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder
- einer Eigentumswohnung
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass Aufwendungen für den eigen genutzten Wohnraum vorhanden sind (Mieten bzw. Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung), die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt insbesondere ab von:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmietglieder
- der Höhe des Brutto-Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.