*** der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde am 2. September 2020 neu gewählt ***
Weitere Informationen finden Sie hier im Pressetext
Liegt
bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das
Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im
Kreis Minden-Lübbecke wohnen.
Ab einem Grad der Behinderung
von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Leistungsanträge z.B.
Schwerbehindertenausweis, Informationen und Ansprechpartner finden Sie
beim Kreis Minden Lübbecke.
Die Stadt
Minden bietet Ihnen Unterstützung durch zwei Fachstellen:
Die
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät schwerbehinderte Menschen
und deren Arbeitgeber unter anderem bezüglich der behindertengerechten
Ausstattung von Arbeitsplätzen. Auch wirkt die Fachstelle Behinderte Menschen
im Beruf in Kündigungsverfahren behinderter Menschen mit.