Bodenschutz und Altlasten
Bei Verdacht oder Kenntnis von Untergrundverunreinigungen hat die Stadt Minden im Rahmen von Bauleitplan- oder Baugenehmigungsverfahren diesem Umweltbelang nachzugehen, um so gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten sowie Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. War die Stadt Minden in der Vergangenheit Betreiber einer Mülldeponie („Müllkippe“), kann sie vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke als zuständige Untere Bodenschutzbehörde zur Durchführung von Untersuchungen bis hin zu Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen verpflichtet werden (Bspl.: Altlast „Muttkuhle“ in Minden-Leteln).
Von der vg. Sonderordnungsbehörde werden die im Stadtgebiet von Minden ermittelten Altlasten und Altlastenverdachtsflächen in einem Kataster erfasst; sie ist auch zuständig für Auskünfte aus dem sogenannten Altlastenkataster.