Im
Arbeitsbereich „Umwelt“ werden die Aufgaben des Umwelt-, Natur- und
Landschaftsschutzes, des Klimaschutzes, des Hochwasserschutzes und des Themas
stadteigene Altlasten behandelt.
Vor dem Hintergrund
des zunehmenden Flächendrucks, hervorgerufen durch eine Vielzahl von
Flächenansprüchen sowie die demographischen Entwicklungen, nimmt eine intakte
Natur und Umwelt einen zunehmend höheren Stellenwert ein.
Die
natürlichen Landschaftsräume zu sichern, zu gestalten und erfahrbar zu machen,
als auch den wirtschaftenden Personen Raum zu bieten, trägt wesentlich dazu
bei, die Lebens- und Wohnqualität für die Bürger der Stadt Minden und die
künftigen Generationen zu steigern und die Stadt im Wettbewerb zu
positionieren.
Die
Aufgaben innerhalb des Bereichs Stadtplanung und Umwelt erstrecken sich
insofern nicht nur auf die freie Landschaft sondern auch auf den besiedelten
Raum.
Der
Artenschutz dient dem Schutz und der Erhaltung der heimischen Tier- und
Pflanzenwelt.
Geschützt sind nach dieser Rechtsbestimmung auch die Nist-, Brut-, Wohn- und
Zufluchtsstätten dieser Arten.
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sind in der Zeit vom 1. März bis zum 30.
September als mögliche Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten für die
heimische Tierwelt zu erhalten. In diesem Zeitraum ist es verboten, diese
abzuschneiden oder auf den Stock zusetzen. Zulässig sind nur schonende Form-
und Pflegeschnitte.
Die Bäume sind gleichwohl auf das Vorhandensein von Nist-, Brut-, Wohn- und
Zufluchtsstätten zu überprüfen. Sind bei einer möglichen Entfernung des Baumes
Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten gefährdet, so ist der § 39
Bundesnaturschutz (Artenschutzregelung) zu beachten.
Auf einigen Straßen in
Minden sind verstärkt in jedem Jahr ab
Mitte Februar Amphibienwanderungen zu beobachten. Die Stadt Minden möchte mit
verschiedenen Maßnahmen zum Schutz dieser Tiere beitragen. Ziel dieser
Schutzaktionen ist es, die zur Laichzeit wandernden Amphibien vor dem
Straßentod zu retten. Im Gebiet der Stadt Minden sind verstärkt Wanderungen von
Molchen, Grasfröschen und Erdkröten zu verzeichnen. Im Frühjahr wandern die
Tiere aus ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern und kehren anschließend
in die Sommerquartiere zurück.
Bei ihren Wanderungen
müssen die Amphibien meist Straßen überqueren und finden so oft den sicheren
Tod. Daher sorgt die Stadt Minden bereits seit 1986 mithilfe der Errichtung von
Straßensperren und der Kennzeichnung von Amphibienwanderungen durch das
Aufstellen von Hinweisschildern im Bereich der Ortsteile Todtenhausen und
Minderheide für die Sicherheit der Tiere.
Mindener Bürger, die
an weiteren Straßen wandernde Amphibien in großer Zahl entdecken werden
gebeten, sich bitte bei der Stadt Minden zu melden.
Um einen
gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen privaten Interessen der
Nachbarn zu finden wird häufig bei Streitereien an der Gartengrenze die Stadt
aufgefordert eine Lösung herbeizuführen. Die Stadt kann aber nur dann
einschreiten, wenn gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird.
Verständliche Hilfe enthält das Heft
„Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten“ (Link
Informationsbroschüre des Justizministeriums). Hier sind Regelungen über
Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen, sowie Einfriedigungen enthalten.
Kommt es
bei Streitigkeiten nicht zu einer gütlichen Einigung, kann eine
außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Gütestelle versucht werden. Solche
Gütestellen sind insbesondere die Schiedsämter, bei uns vor Ort die Schiedspersonen
Stadt Minden.
Sparkasse
Minden-Lübbecke; Kontonummer 80 000 011 (BLZ 490 501 01) unter Angabe des
Spendenzwecks "Naturschutz" und unter Angabe der Spendenadresse für
die Ausstellung der Spendenquittung