Weser und Hochwasser
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren.
Für
Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasser überschwemmt oder
durchflossen und für die Hochwasserentlastung oder -rückhaltung beansprucht
werden, besteht die Möglichkeit, diese durch Rechtsverordnung in ihrem Bestand
zu sichern. Die Bezirksregierung Detmold als zuständige Wasserbehörde hat für
den nordrheinwestfälischen Teil der Weser und der Bückeburger Aue sowie der Bastau Überschwemmungsgebiete
festgesetzt, die mit besonderen Schutzvorschriften verbunden sind. Letztere
müssen bei Planungen und Vorhaben entsprechend berücksichtigt werden.
Grundsätzlich
gilt, dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des
ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum
Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen,
insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von
Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen.
Den aktuellen Wasserstand der Weser in Minden finden Sie hier.