Baustellen
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für Bauarbeiten im gesamten
Stadtgebiet der Stadt Minden. Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit bestimmen die
Verkehrsführung bei Baustellen. Daher sind Umwege und Einschränkungen zeitweise unvermeidbar.
Für die
Ausführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, legt die
Straßenverkehrsbehörde fest, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu
kennzeichnen ist. Ebenso legt sie fest, wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu
regeln ist und wie ggf. Umleitungsstecken zu kennzeichnen sind.
Vor Beginn der
Arbeiten hat der ausführende Unternehmer hierüber eine verkehrsbehördliche
Anordnung einzuholen. Die Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum
gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt und sicher am Baufeld vorbei geführt wird. Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei Fahrbahnsperrung
oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder
Gehwege auswirken.
Vor der Erteilung der Anordnung hat die Straßenverkehrsbehörde die Polizei und
den Straßenbaulastträger zu beteiligen.
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