Verbot des Osterfeuers auf dem Markt
Erlass der Stadt Minden vom 4. April 1640
Von Dr. Monika M. Schulte
Osterfeuer sind ein alter Brauch, der schon im
17. Jahrhundert weit verbreitet war – und für so gefährlich gehalten wurde, dass
Bürgermeister und Rat der Stadt Minden sich verpflichtet fühlen, diesem Brauch
Einhalt zu gebieten. Darüber geben alte Aufzeichnungen, die im Kommunalarchiv
Minden aufbewahrt werden, Aufschluss.
Am 29. März 1613 lassen Bürgermeister und Rat der Stadt Minden angesichts des bevorstehenden Osterfestes einen Anschlag, einen Aushang machen: Mit diesem Anschlag verbieten sie ihren Bürgern und Einwohnern das Entzünden von Osterfeuern auf dem Marktplatz und in den Straßen. Sie appellieren an ihre Untertanen, sich dieses Brauches zu enthalten, weil er "keine geringe gefehrlichkeit" an sich habe. Sie erinnern daran, was für "groß Unheill, Calamitet und schaden" in jüngst vergangener Zeit durch Feuersbrünste in der näheren Umgebung entstanden sind.
Von "Obrigkeit und Ambtswegen" also verhängen sie für alle, die diesem Verbot
zuwiderhandeln, eine Strafe in Höhe von fünf Thalern. Und zwar für Erwachsene
und für Kinder, wenn sie beim Osterfeuer "ertappet" werden. Und die Übeltäter
sollen, so wird angekündigt, unverzüglich "in gefengliche hafft", ins Gefängnis,
verbracht. Eine drastische Maßnahme, die nur damit zu erklären ist, dass
Stadtbrände sich immer wieder ausbreiteten und zu großem Schaden an Mensch, Vieh
und Gebäuden führten: Stadtbrände trafen die Bevölkerung und ihre Habe, legten
die Wirtschaft lahm.
Offensichtlich war die Freude am Anzünden von
Osterfeuern nur schwer einzudämmen. Denn auch am 4. April 1640, kurz vor Ostern,
sehen Bürgermeister und Rat sich bemüßigt, die Osterfeuer in der Stadt zu
verbieten: Gemeinhin würden die Feuer "von der unbendigen Jugend", die sich zu
"rottiren", also zusammenzurotten pflege, entzündet. Und die Obrigkeit weist
darauf hin, dass gerade bei "windigem Wetter", wie es zur Zeit herrsche, eine
große Gefahr für die Stadt bestehe. Erst im Jahr zuvor, 1639, hatte die
Stadtführung eine Feuerordnung erlassen, nachdem während des Krieges – bis zum
Friedensschluss 1648 sollten noch fast zehn Jahre vergehen – viele Städte durch
Feuersbrunst und Brandschatzung sehr geschädigt worden waren.