Stadtplanung
Aufgabe der Stadtplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet vorzubereiten und zu leiten. Ziel ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung. Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen geschützt sowie der Klimaschutz gefördert werden. Die städtebauliche Gestalt und das Orts - und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Unter dem Begriff Stadtplanung werden alle Planungen zusammengefasst, die sich mit der räumlichen Entwicklung der Stadt beschäftigen. Dieses sind die Stadtentwicklungsplanung, das städtebauliche Entwerfen und die Bauleitplanung. Diese Planungsaufgaben umfassen entweder das gesamte Stadtgebiet oder einzelne abgegrenzte Teilbereiche. Zu berücksichtigen sind dabei die im § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) aufgeführten Belange wie die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Wohnbedürfnisse und die Versorgung der Bevölkerung, die Baukultur, die Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge, der Umwelt- und Naturschutz, die Wirtschaft, der Personen- und Güterverkehr und der Hochwasserschutz. Die wesentlichen Planungsinstrumente sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Weitere wichtige Instrumente sind die Bodenordnung und das besondere Städtebaurecht. Diese umfasst die städtebaulichen Sanierungs – und Entwicklungsmaßnahmen, die Stadtumbaumaßnahmen und die Maßnahmen der Sozialen Stadt.