Einzelhandelsentwicklung
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Minden ist das Steuerungsinstrument für die Einzelhandelsentwicklung. Auf Grundlage der vorhandenen Einzelhandelsangebote und –ansiedlungen sind die erarbeiteten konzeptionellen Aussagen unsere Entwicklungsabsicht. Im Rahmen einer verbraucherorientierten Einzelhandelspolitik ist die Erhaltung dieser Versorgungsstruktur nicht nur unter dem Aspekt wohnortnaher Angebote sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf eine qualitätsvolle Verbesserung des Angebots.
Für das gesamte Stadtgebiet Minden wurden die Zentralen Versorgungsbereiche (ZV) räumlich und funktional festgelegt. Diese unterliegen einem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Nur hier ist künftig die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten bzw. nahversorgungs-relevanten Sortimenten zulässig. In der „Mindener Sortimentsliste“ sind die Sortimente näher bestimmt.
Die hier bereitgestellten Konzepte/Gutachten und die Teilfortschreibung dienen zusammen als umfassende, grundsätzliche Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und für die Genehmigung von Ansiedlungsvorhaben.
Das Mindener Einzelhandelskonzept wird in 2021/2022 mit Berücksichtung aktueller Entwicklungen neu erstellt.