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Wahl des Integrationsrates: Wahlbenachrichtigungen werden versandt


„Minden ist vielfältig - lassen Sie Ihre Stimme sprechen. Gestalten Sie die Zukunft bei der Wahl zum Integrationsrat am 14. September mit", appeliert die Erste Beigeordnete Daniela Giannone an die Wähler*innen.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl des Integrationsrates in Minden, die ebenfalls am Sonntag, 14. September 2025, läuft, werden ab der kommender Woche an die Wahlberechtigten versandt. Für diese Wahl werden zwei Wahllokale im Begegnungszentrum Bärenkämpen (großer Mehrzweckraum) sowie in der Primus-Schule (Mensa) eingerichtet. Auch hier ist Briefwahl möglich. 

Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl sind alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit - mit Ausnahme von Asylbewerbern. Die Person muss, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich mindestens seit einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 29. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Minden haben. Wer seine deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten hat, und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, ist ebenfalls wahlberechtigt. Sie/er wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie/er daneben noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Doppelstaatler). 

„Deutsche, die eingebürgert wurden und nach der Einbürgerung keine weitere Staatsangehörigkeit mehr besitzen, müssen jedoch bis spätestens zum 2. September 2025 bei der Stadt Minden einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, damit sie an der Wahl teilnehmen können“, erläutert Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden. Der Antrag ist auf der Homepage der Stadt Minden zu finden Integrationsratswahl 2025 | Stadt Minden – Die Stadt mit dem Plus und kann auch online gestellt werden. 

Für die Wahl in Minden liegen 14 Wahlvorschläge vor, darunter 6 Einzelbewerber*innen und 8 Gruppen-/ Listenwahlvorschläge. Alle wurden vom Wahlausschuss zugelassen. Die Zusammensetzung ist in der Wahlordnung des Integrationsrates (IR) geregelt. Der IR setzt sich zusammen aus 10 durch Urwahl gewählte Personen, hinzu kommen 5 Stadtverordnete die in der ersten Sitzung des neu gewählten Rates (konstituierende Sitzung) festgelegt werden