Moderatorin hält Karte und Mikrofon in der Hand

Kulturförderung

Kein Minden ohne Kultur, keine Kultur ohne Kulturschaffende.

Eine vielfältige Kulturlandschaft in Minden ist ohne die Beiträge der freien Szene undenkbar.  Die Unterstützung der freien Szene gehört daher zu den zentralen Aufgaben des Kulturbüros.

Sie möchten ein Projekt in Minden oder mit besonderer Bedeutung für Minden umsetzen? Die Stadt Minden unterstützt Sie mit finanziellen Mitteln nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes und mit zusätzlichen Fördermitteln für Kulturangebote in Minden.

Einen Antrag für eine höhere Fördersumme können Sie bis zum 31. März oder 30. September eines Jahres über die Kulturförderung stellen. Der Online-Antrag steht auf den Seiten der Serviceleistungen der Stadt Minden unter "Kulturförderung" zur Verfügung. Um dorthin zu gelangen, folgen Sie dem Link auf dieser Seite unter "Kulturförderung beantragen" oder klicken sie hier

Außerdem können Sie formlos und außerhalb der Förderfristen für kleinere Projekte eine Unterstützung von bis zu 200 € beantragen – die Mikroförderung. Schreiben Sie uns hierfür eine Mail an kulturbuero@minden.de. Eine Vorlage einer solchen Mail finden Sie zum Download unter Mehr Infos.

Gefördert werden öffentliche Kulturveranstaltungen und Projekte, die einer Beurteilung unter künstlerischen oder wissenschaftlichen Gesichtspunkten zugänglich sind. Grundlage für die Vergabe der Kulturförderung sind die Kulturförderrichtlinien. Diese finden Sie ebenfalls bei den Serviceleistungen der Stadt Minden unter "Kulturförderung" (Rechtsgrundlage). Wenn Sie nicht sicher sind, ob ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt, schauen Sie in die FAQs oder rufen Sie uns gerne an.

Zusätzliche Informationen zur Förderung der freien Szene finden Sie auf dieser Seite. Auch unser Kulturletter (siehe weiter unten) informiert regelmäßig über Kulturförderungen. 

Alle Termine des Kulturbüros finden Sie in der Terminübersicht 2025

  • Aktuelles

    Neue Kulturförderrichtlinien

    Der Ausschuss für Kultur und Freizeit hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 neue Richtlinien für die Kulturförderung beschlossen, die zum 1. Juni 2025 in Kraft getreten sind. Sie gelten für alle Anträge, die ab der zweiten Förderrunde 2025 gestellt werden. 

    Die Rahmenbedingungen bleiben unverändert: Anträge werden wie bisher zum 31.03. und zum 30.09. entgegengenommen. Gefördert werden öffentliche Kulturprojekte, die in Minden stattfinden oder eine besondere Bedeutung für Minden haben.

    Neu ist, dass die Förderrichtlinien sich an den Zielen des aktuellen Kulturentwicklungsplans orientieren und die Handlungsfelder Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalisierung bei den Förderkriterien stärker einbeziehen. Außerdem wurden viele Bestimmungen genauer formuliert. So gibt es jetzt einen eigenen Abschnitt zur Mikroförderung und konkrete Bestimmungen zur Mitteilungspflicht, zur Logo-Verwendung und eine Frist für den Mittelabruf. Die neuen Kulturförderrichtlinien können bei den Serviceleistungen der Stadt Minden unter „Kulturförderung“ heruntergeladen werden.

    Wer einen Förderantrag stellen möchte, muss ab dem 1. Juni das neue Online-Formular nutzen, das ebenfalls bei den Serviceleistungen zur Verfügung steht. Oder Sie folgen einfach dem Link hier auf der rechten Seite unter "Kulturförderung beantragen".

    Bei Fragen zur Kulturförderung oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Kulturbüro - wir helfen gerne weiter!

  • Kulturletter - Newsletter des Kulturbüros Minden

    Mit dem „Kulturletter“ erhalten Sie monatlich Informationen zu Förderprogrammen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Veranstaltungshinweisen und News aus dem Kulturbüro.  

    Melden Sie sich jetzt an - ganz einfach und kostenfrei über das unten stehende Formular:


  • Kultur[Mit]Wirkung und Feierabendplausch

    Das Kulturbüro lädt in unregelmäßigen Abständen zu Kultur[Mit]Wirkung ein, ein Treffen für Künstler*innen, Kreative und Kulturinteressierte, um den Austausch und Kontakt untereinander und mit dem Kulturbüro zu fördern. Seit 2021 gibt es außerdem als Angebot den Feierabendplausch mit dem Kulturbüro, eine öffentliche Veranstaltung zu Kulturthemen in Minden. Vorschläge für neue Themen nimmt das Kulturbüro jederzeit entgegen. Die nächsten Veranstaltungstermine werden über die Presse, unsere Social Media Kanäle, den Newsletter des Kulturbüros und hier auf der Webseite bekanntgegeben.

  • Kostenloser Plakatservice – analog und digital

    Als Angebot für Mindener Kulturschaffende bietet das Kulturbüro einen kostenlosen analogen und digitalen Plakatservice an. 

    Für Ihre analogen Plakate gilt: Mindener Kulturschaffende reichen die gewünschte Anzahl an Plakaten im Kulturbüro ein – wir hängen diese kostenlos für Sie an unseren Kultursäulen und Schaukästen in der Innenstadt auf. Welche Einrichtungen wir mit Ihren Plakaten erreichen können, entnehmen Sie dem Dokument "Übersicht Plakatverteilung Kulturbüro".

    Außerdem können wir eine digitale Litfaßsäule (Schaufenster Hagemeyer) bespielen und digitale Plakate auf Instagram @kulturbuero_minden unter der monatlich erscheinenden Rubrik „PLAKATIV“ veröffentlichen (ab 10/2022). 

    Dazu benötigen wir Ihr Plakat als JPG-Datei im Format 1080 x 1920px (Hochformat). Die Datei schicken Sie bitte per E-Mail an kulturbuero@minden.de mit der Betreffzeile „Plakat-digital_Veranstaltungsdatum_Veranstaltungstitel_Name Veranstalter“ (Beispiel: Plakat-digital_01.07.2018_Weser-Event_Mustermann). Der Datei geben Sie bitte den gleichen Namen. 

    Anmerkung: Bitte benutzen Sie keine Sonderzeichen oder Umlaute im Dateinamen. Diese müssen wir nämlich umändern, um die Plakate auszustrahlen.

    Bitte verschicken Sie nur ein Plakat pro E-Mail. Es werden nur Plakate auf dem Bildschirm gezeigt, die einen einzelnen Veranstaltungstermin haben. Die Anzeige der einzelnen Plakate auf dem digitalen Bildschirm ist begrenzt, eine Gewähr für die Anzeige jedes hier eingehenden Plakats wird daher nicht übernommen.

    Alle Infos zur Verteilung über unseren Plakat-Service gibt es in der Übersicht Plakatverteilung Kulturbüro.

  • Minden zeigt Kultur

    Hier geht´s zu den Bildern der Open Air Galerie 2023.

  • Kulturförderung anderswo, Wettbewerbe und Ausschreibungen

  • Weiterbildungsmöglichkeiten für Kulturschaffende

    Kulturrat NRW: Webinare für freischaffende Künstler*innen und Kulturschaffende

    Die Online-Workshops richten sich an freischaffende Künstler*innen und Kulturschaffende aller Kultursparten. Im wöchentlichen Wechsel beraten Expert*innen zu verschiedenen Themen. Die Berater*innen gehen in ihren jeweiligen Webinaren auch auf individuelle Fragen ein.

    Hier geht es zu den Veranstaltungen und Anmeldemöglichkeiten.

    Westfalen Akademie

    Datenschutz, Fundraising, Buchführung - die Anforderungen an die ehrenamtlich Engagierten steigen. Obwohl das Engagement auf Freiwilligkeit und dem Einsatz privater Zeit basiert, sehen sich die Aktiven immer neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Die Westfalen-Akademie bietet daher in ihrem Programm eine Vielzahl an kostenfreien Seminaren für Vereine und Gemeinnützige.

    Das ganze Seminarprogramm finden Sie hier.

    Landesbüro für Bildende Kunst NRW

    Das Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K) NRW bietet Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen eine mobile Plattform für Beratung, Weiterbildung, Debatte und den Austausch zu Kunst und Gesellschaft.

    Hier klicken und zum Qualifizierungsprogramm kommen.

  • FAQ Kulturförderung

    1. Welche Kulturförderungen gibt es?

    Es gibt Förderungen mit einem Förderbetrag bis zu 200 Euro (Mikroförderung) und Förderungen, die über diesen Betrag hinausreichen.

    Die Mikroförderung kann unabhängig von Fristen und durch eine formlose Mail mit den essentiellen Eckdaten (Name, Titel des Projekts/der Veranstaltung, Ort und Zeitpunkt der Umsetzung, beantragte Fördersumme, Verwendungszweck, Bankverbindung, Kontaktdaten) beantragt werden. Die Fristenförderung kann zweimal im Jahr beantragt werden: zum 31. März und zum 30. September. Folgen Sie dem Link unter "Kulturförderung beantragen" und nutzen Sie das Online-Formular.

    2. Wer kann eine Kulturförderung beantragen?

    Kulturförderungen richten sich an freie Kulturschaffende und kulturelle Institutionen (freie Gruppen, Vereine und Verbände etc.). Liegt keine konkrete Organisationsstruktur vor, hat jemand aus dem Kreis der Geförderten die Verantwortung und Haftung gegenüber der Stadt Minden zu übernehmen.

    3. Welche Projekte/Veranstaltungen sind besonders förderwürdig?

    Gefördert werden öffentliche Veranstaltungen, Formate und Projekte von Kunst und Kultur in Minden und/oder mit besonderer Bedeutung für Minden. Die Veranstaltungen und Projekte sollen zum kulturellen Angebot der Stadt Minden beitragen und/oder das kulturelle Profil der Stadt stärken.

    Um Kulturförderung zu erhalten, müssen die Projekte außerdem etwas zu den Handlungsfeldern Teilhabe, Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung beitragen. Das bedeutet, sie müssen z.B. Teilhabebarrieren abbauen, ressourcenschonend konzipiert sein oder digitale Formate nutzen.

    4. Wo finde ich die Kulturförderanträge?

    Auf der Internetseite des Kulturbüros Minden finden Sie unter „Kulturförderung beantragen“ den Link zu den Serviceleistungen der Stadt Minden, dort steht unter "Kulturförderung" der Online-Antrag zur Verfügung.

    5. Wie bzw. wann bekomme ich das Geld?

    Nach Ablauf der Förderfrist tagt zeitnah der Kulturausschuss, der über die Anträge abstimmt. Im Anschluss bekommen die Antragstellenden per Post eine schriftliche eine Zu- oder Absage. Mit der Zusage erhalten sie auch das Formular für den Mittelabruf,  das ausgefüllt und unterschrieben an das Kulturbüro zurückgesandt werden muss. Damit wird die Überweisung der Förderung angefordert. Die Bearbeitung ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen.
    Bei der Mikroförderung muss kein Mittelabruf zurückgeschickt werden, da die Bankverbindung schon bei der formlosen Mail angegeben werden sollte.

    6. Was passiert mit meinen Daten?

    Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Informationen zu den erhobenen Daten finden Sie auf unserer Internetseite unter Datenschutz und Informationspflichten.

    7. Wie oft kann ich Kulturförderanträge stellen?

    Mikroförderungen bis zu 200 Euro können für unterschiedliche Projekte mehrfach im Jahr beantragt werden. Fristenförderungen können für unterschiedliche Projekte zweimal im Jahr, zum 31. März und zum 30. September, beantragt werden.

    8. Muss ich einen Nachweis über das Projekt erbringen?

    Innerhalb von drei Monaten nach stattgefundener Veranstaltung bzw. Abschluss des Projektes muss dem Kulturbüro ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Der entsprechende Vordruck steht bei den Serviceleistungen der Stadt Minden unter "Kulturförderung" zur Verfügung.

    Hier finden Sie die Vorlage unter Anträge/Formulare.

    9. Was passiert, wenn sich das Projekt inhaltlich/finanziell/örtlich verändert?

    Bei Änderungen jeglicher Art muss sofort mit dem Kulturbüro Kontakt aufgenommen und die Änderungen besprochen werden. Der Zuschuss kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn das Projekt nicht in der angegebenen Form ohne Rücksprache mit dem Kulturbüro durchgeführt wurde.  

    10. Muss ich das Geld unter Umständen zurückzahlen?

    Ja. Beträge, die tatsächlich nicht benötigt wurden, die nicht dem angegebenen Aufwand entsprechen, müssen zurückgezahlt werden.

    11. Kann ich den Förderantrag auch nach dem Projekt stellen?

    Ja. Eine Kulturförderung kann auch rückwirkend bewilligt werden.
    Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Das Risiko, dass eine Förderung nicht erfolgt, liegt bei den Antragsstellenden.

    12. Wer entscheidet, welche Anträge genehmigt werden?

    Mikroförderungen werden innerhalb des Kulturbüros entschieden. Bei der Fristenförderung beschließt der Kulturausschuss über Förderwürdigkeit und -höhe so zeitnah wie möglich.

    13. Was passiert, wenn ich den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht einreiche?

    Künftige Anträge werden so lange nicht berücksichtigt, bis die Einreichung und Prüfung von versäumten Verwendungsnachweisen und ggf. eine Mittelrückerstattung erfolgt ist. 

    14. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Fragen dazu habe?

    Bei Fragen rund um das Thema Kulturförderung wenden Sie sich bitte an Ola Friesicke unter der Telefonnummer 0571 89-733 oder per E-Mail an volontariat-kultur@minden.de

    Direkter Vergleich:

     

    Mikroförderung

    Fristenförderung

    Förderbetrag:

    Bis max. 200 €

    Ab 200 €

    Frist:

    -

    31. März und 30. September

    Antragsform:

    Formlose Mail

    Online-Antrag

    Entscheidung:

    Kulturbüro

    Ausschuss für Kultur und Freizeit

    Dokumente:

    -

    Mittelabruf, Verwendungsnachweis

    Nachweis:

    Bestätigungsmail, dass das Projekt stattgefunden hat mit Resümee

    Spätestens 3 Monate nach Ende des Projektes einzureichen

  • Bisherige Förderungen

Kulturförderung der Stadt Minden | Erklärvideo











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