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Briefwahl

Informationen zur Briefwahl

Am 28.09.2025 findet die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters statt.

Sie möchten oder können am 28.09.2025 Ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben?

Dann können Sie die Stimmabgabe per Briefwahl nutzen.
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein müssen Sie beantragen.  

  • Ich habe bereits die Briefwahlunterlagen für die Wahl am 14.09.2025 und zur Stichwahl am 28.09.2025 beantragt 

    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für die beiden Wahltermine bereits beantragt haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Die Versendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erfolgt, sobald die Stimmzettel eingetroffen sind. Für den Fall, dass Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht ankommen sollten, informieren Sie bitte das Wahlbüro spätestens bis zum Samstag, 27. September 2025, 12.00 Uhr. Danach endet die Frist für die Ausstellung eines Ersatz-Wahlscheines. Das bedeutet, dass Sie am Wahlsonntag keine Stimme mehr im Wahllokal abgeben können!

  • Wie beantrage ich meinen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur für die Stichwahl?

    Online-Antrag:

    Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag.  Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code. Über diesen können Sie online Ihren Briefwahlantrag stellen. Alternativ ist die Online-Beantragung  auch direkt über unser Portal möglich.

    Schriftlicher Antrag:

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den entprechenden Antrag.  

    Persönliche Antragstellung:

    Voraussichtlich ab Donnerstag, 18. September 2025 ist eine persönliche Antragstellung und die direkte Briefwahl vor Ort während der Öffnungszeiten des Wahlbüros möglich.  Eine persönliche Antragstellung kann ausschließlich im Wahlbüro erfolgen. Im Bürgerbüro ist das nicht möglich.

  • Kann ich auch für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen?

    Eine Beantragung für eine andere Person (z.B. Familienmitglieder) ist nur mit Vollmacht möglich.  Eine Vollmacht kann durch den Bevollmächtigten auf der Rückseite der Wahlbenachrichtung erteilt werden. Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist zwingend erforderlich.

  • Wie lange dauert es in der Regel bis ich meine Briefwahlunterlagen erhalte?

    Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt unverzüglich. Die Versendung  Ihrer Unterlagen erfolgt in der Regel unverzüglich und sobald die Stimmzettel für die Stichwahl eingetroffen sind.  

  • Bis wann muss ich den Antrag auf Briefwahl gestellt haben?

    Ihr Antrag auf Briefwahl für die Stichwahl muss spätestens bis zum Freitag, 26.09.2025, 15.00 Uhr bei uns eingehen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag stellen. Dieser Ausnahmefall umfasst eine plötzlich aufgetretene und nachgewiesene Erkrankung, wegen der Sie den Wahlraum nicht aufsuchen können. 

  • Bis wann muss der Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen bei der Stadt Minden eingegangen sein?

    Ihr Wahlbrief (mit Wahlschein, Stimmzettelumschlag und abgegebene Stimme) muss spätestens am Wahltag, 28.09.2025, 16.00 Uhr bei uns eingehen. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes liegt bei Ihnen als Briefwähler*in. Berücksichtigen Sie bitte die Versandzeiten.

    Sie können auch bis zur o.g. Frist Ihre Unterlagen direkt in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, 
    Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, einwerfen. 

    Der Rückversand Ihres Wahlbriefs ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen. Bitte senden Sie die Unterlagen so rechtzeitig zurück, dass sie sicher am Wahltag, bis 16.00 Uhr bei der Stadt Minden eingegangen sind. 

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