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Grüne Wärme für Minden 

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Minden hat sich bereits seit 2019 der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verschrieben. Eine der größten Herausforderungen bildet hierbei die kommunale Wärmeversorgung. Der Wärmesektor umfasst derzeit knapp die Hälfte aller Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet. Eine nachhaltige Wärmeversorgung ist daher essenziell für den Klimaschutz und die Erreichung der Klimaziele. Der Klimawandel und die geopolitischen Herausforderungen verstärken die Nachfrage nach einer klimafreundlichen, CO2-neutralen Wärmeversorgung.

Die Energiewende stellt uns vor große Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance, unsere Stadt nachhaltiger und zkunftssicher zu gestalten. Mit der kommunalen Wärmeplanung werden gezielte Maßnahmen und eine langfristige Strategie entwickelt, um fossile Energieträger schrittweise durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen und eine umweltfreundliche, bezahlbare und effiziente Wärmeversorgung für alle Bürger*innen sicherzustellen.

Ziel eines Wärmeplans wird es sein ein Zielszenario für Wärmewendestrategie in Minden zu entwickeln. Der Mindener Wärmeplan wird dabei eng mit der Mindener Wärme GmbH und anderen Akteur*innen in der Stadt erstellt, die an einem Ziel zu einer klimaneutralen Wärmewende mitarbeiten. Dabei werden auch die Mindener Bürgerinnen und Bürger in einer geeigneten Weise beteiligt. Ziel muss es am Ende sein, dass Grundstückseigentümer*innen in Minden für die nächsten Jahre abschätzen können, ob ein Wärmenetz in der Nähe wahrscheinlich gebaut wird bzw. welche weiteren Heizungsoptionen in Betracht kommen.

Die Kommunale Wärmeplanung ist derzeit in Erarbeitung und soll bis Ende 2027 fertiggestellt werden. Über Neuigkeiten und Veranstaltungen zum Thema "Wärmeversorgung" halten wir Sie hier auf dem Laufenden.


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FAQ

  • Ist die Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben?

    Seit dem 1. Januar 2024 sind alle Kommunen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen und einen Wärmeplan zu erstellen. Die Fristen für die Vorlage des Wärmeplans unterscheiden sich nach Einwohnerzahl: Für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern ist der Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen, für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Die kommunale Wärmeplanung ist somit als rechtlich verbindliche Aufgabe zu verstehen.  

  • Wie läuft die Wärmeplanung ab?

    Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich in der Regel in fünf wesentliche Schritte:   

    • Die Bestandsaufnahme der vorhandenen Wärmeinfrastruktur sowie des Wärmeverbrauchs in der Kommune   
    • Die Potenzialbewertung erneuerbarer Wärmequellen im Gemeindegebiet   
    • Die Entwicklung eines Zielszenarios zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045   
    • Die Abgrenzung des Gemeindegebiets in Wärmeversorgungsbereiche, beispielsweise Wärmenetzgebiete gegenüber dezentraler Versorgung   
    • Die Ausarbeitung einer Umsetzungsstrategie einschließlich eines Maßnahmenkatalogs   

    Begleitend zum Planungsprozess erfolgt eine kontinuierliche Information der relevanten Akteure und der Öffentlichkeit über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung sowie die erarbeiteten Ergebnisse.

  • Welche Auswirkungen hat die Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger?

    Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Minden ergeben sich zunächst keine unmittelbaren Änderungen. Der Wärmeplan bietet Orientierungshilfen, ob ein Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen ist oder ob die Gebäude weiterhin dezentral beheizt werden. Langfristig trägt die Wärmeplanung zur Planungssicherheit bei und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien sowie energieeffizienter Technologien. 

  • Existieren Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger?

    Die kommunale Wärmeplanung ist gesetzlich verpflichtet, im Planungsprozess eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Zusätzlich muss die KWP vor der Festlegung des Wärmeplans öffentlich ausgelegt werden, sodass alle Interessierten die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen einbringen können. Die Auslegung der KWP wird ortsüblich bekanntgegeben.  Weitere Möglichkeiten zur Beteiligung werden rechtzeitig über die Presse und auf dieser Homepage bekanntgegeben werden.

  • Was kann die Wärmeplanung nicht gewährleisten?

    Die kommunale Wärmeplanung kann keine Garantie für den Ausbau aller dargestellten Wärmeversorgungsgebiete übernehmen. Dies betrifft sowohl Fernwärme- und Nahwärmenetze als auch Wasserstoffinfrastrukturen. Ebenso sind verbindliche Anschlusspflichten oder Termingarantie für Fern- und Nahwärmeanschlüsse nicht Bestandteil der Wärmeplanung. Darüber hinaus umfasst die Wärmeplanung keine individuellen Einzelfallprüfungen auf Gebäudeebene und ersetzt somit keine umfassende Gebäudeenergieberatung. 

  • Welche Relevanz haben das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden? 

    Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes sowie die Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzes haben für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Nichtwohngebäuden unmittelbare Auswirkungen. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung begründet für Bürgerinnen und Bürger zunächst keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand. Demgegenüber treten die Regelungen des GEG seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und verfolgen das Ziel einer schrittweisen Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe.  Die Übergangsfristen variieren je nach Gebäudetyp und Lage, wobei Neubauten in Baulücken wie Bestandsgebäude behandelt werden. Die kommunale Wärmeplanung bildet in diesem Kontext eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

    Das Gebäudeenergiegesetz soll bald durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden, wodurch weitere Anpassungen und Präzisierungen zu den Anforderungen an die Wärmeversorgung und den Heizungstausch  vorgenommen werden. Informationen zu aktuell geltenden Gesetzesvorgaben erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Minden-Lübbecke.


  • Hat der Wärmeplan Einfluss auf meine Heizungsentscheidung?

    Der Wärmeplan hat keine direkten rechtlichen Folgen für Ihre individuelle Heizungentscheidung. Er begründet weder einen Anschluss- oder Benutzungszwang noch förderungsbedingte Einschränkungen für bestehende oder geplante Heizsysteme. 

    Gleichzeitig dient der Wärmeplan als wichtige Orientierung für zukünftige Entwicklungen: er zeigt, in welchen Gebieten langfristig ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien vorgesehen ist und wo dezentrale Lösungen wahrscheinlich bleiben. Diese Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Investition langfristig besser zu planen und etwa Investitionen zu vermeiden, die in Zukunft möglicherweise nicht mehr kompatibel mit der voraussichtlichen Wärmeversorgung sind,

Weitere Informationen

  • Strategisches Energie- und Wärmekonzept "Minden 2040"

    Hinweis:
    Das Strategische Energie- und Wärmekonzept "Minden 2040"  wurde im Jahr 2021 erstellt - und damit 2 Jahre vor der Einführung der kommunalen Wärmeplanung durch den Gesetzgeber. Es handelt sich hierbei demnach nicht um einen kommunalen Wärmeplan nach Wärmeplanungsgesetz. Das Konzept kann als vorbereitende Potentialstudie und Orientierungshilfe zur zukünftigen kommunalen Wärmeplanung betrachtet werden.
     

    Um langfristig eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung anzustreben, bedarf es der Erschließung bestehender Potenziale innerhalb der Kommune.  

    Zu diesem Zweck wurde durch das Strategische Energie- und Wärmekonzept 'Minden 2040' die Grundlage für eine ganzheitliche Vorgehensweise geschaffen, um die Aufgaben der Energiewende zielorientiert anzugehen und die zukünftige Stadtentwicklung an den beschlossenen Klimazielen auszurichten. 

    Dabei wurden in einer umfänglichen Potenzialstudie das Fernwärmepotential der Stadt Minden aufgezeigt, sowie Umwelt- und Abwärme, Power-to-Heat und Solarthermie für die Transformation der Wärmeversorgung in Betracht gezogen.

    Wärmeversorgung Minden 2040
    Energieplan 'Minden 2040' (energielenker)

    Seit 2022 befindet sich das Konzept in der schrittweisen Umsetzung. Zu diesem Zweck wurde durch die Stadtwerke Minden und Energieservice Westfalen Weser ein gemeinsames Unternehmen gegründet, das die Wärmewende einleiten soll: die Mindener Wärme GmbH. Sie verantwortet künftig die Erweiterung und den Betrieb des derzeit über 16 Kilometer langen Fernwärmenetzes.  

    Ziel ist es, bis zum Jahr 2040 rund 30 Prozent des Stadtgebiets mit Fernwärme zu versorgen, wobei Gebiete mit hohem Energiebedarf in den Fokus gerückt werden. Langfristiges Ziel ist die Dekarbonisierung der Erzeugungsstruktur, zum Beispiel durch effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Umstellung auf regenerative Energiequellen.  

    In Netzfreien Bereichen werden Einzelgebäudelösungen auf Basis umweltverträglicher Wärmeerzeuger integriert, Wirtschaft und Industrie sollen zukünftig unter anderem über das Heizkraftwerk der KAVG mitversorgt werden. Fossile Energieträger spielen bei den erhobenen Szenarien keine Rolle mehr. 

Vergangene Veranstaltungen

  • Vortragsabend "Zukunftssicher Heizen" am  02. April 2025

    Mit dem Gebäudeenergiegesetz und der kommunalen Wärmeplanung stehen Veränderungen im Heizungsbereich an. Viele Hausbesitzer*innen und Mieter*innen fragen sich: welche Vorgaben gelten künftig? Wird es in meiner Nähe ein Wärmenetz geben? Welche Heizungsalternativen sind sinnvoll und welche Förderungen gibt es?
    Die Stadt Minden lud gemeinsam mit Kooperationspartnern am 2. April 2025 zum Infoabend "Zukunftssicher Heizen - Informationen zu GEG, kommunaler Wärmeplanung und Heizungstausch" ein.

    Die Veranstaltungsunterlagen können über waermeplanung@minden.de angefragt werden.

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