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ABC-Klassen

ABC-Klassen in Minden

Mit den sogenannten ABC-Klassen werden in Nordrhein-Westfalen künftig verpflichtende schulische Vorkurse zur Förderung der deutschen Sprachkompetenz eingeführt. Ziel ist es, Kindern, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht verfügen, vor dem Schulstart zusätzliche Sprachförderung zu ermöglichen. 

Die ABC-Klassen richten sich an Kinder, bei denen im Rahmen der Schulanmeldung festgestellt wird, dass ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen. Die Teilnahme an einem Vorkurs ist dann verpflichtend. Die Vorkurse werden an allgemeinen öffentlichen Schulen mit Primarstufe eingerichtet und können – je nach den örtlichen Gegebenheiten – auch an anderen geeigneten Orten stattfinden. 

Wo die ABC-Klassen in Minden konkret eingerichtet werden, steht derzeit noch nicht fest. Die Festlegung der Kursorte erfolgt im weiteren Umsetzungsprozess unter Beteiligung der zuständigen Stellen.


Wann starten die ABC-Klassen?

Die neuen Regelungen gelten erstmals für Kinder, die zum 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung beginnen entsprechend frühzeitig. Die verpflichtenden ABC-Klassen starten dann als Vorkurs nach den Sommerferien zum Schuljahr 2028/29 und laufen über das gesamte Schuljahr.


Was bedeutet das für Eltern?

Das Anmeldeverfahren für ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werdende Kinder wird bereits ca. 1,5 Jahre vor dem Schulstart durchgeführt (Frühjahr 2028).

Wird bei einem Kind im Rahmen des Anmeldeverfahrens für die Grundschule ein Sprachförderbedarf festgestellt und die Teilnahme an einer ABC-Klasse verpflichtend, erhalten die Eltern rechtzeitig Informationen darüber, wann und wo der Vorkurs stattfindet und wie die Teilnahme organisiert wird.

In der Regel werden die verpflichtenden ABC-Klassen zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden durchgeführt. In diesen ABC-Klassen sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten, aber auch in ihren allgemeinen kognitiven, sozial-emotionalen und körperlich-motorischen Lernvoraussetzungen gefördert werden.

Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen besuchen, ist grundsätzlich vorgesehen, dass der zuständige Schulträger die Beförderung zwischen der besuchten Kita und dem Ort des Vorkurses organisiert und die Fahrtkosten übernimmt. Für Kinder, die keine Kita in Nordrhein-Westfalen besuchen, gelten besondere Regelungen zur Erstattung notwendiger Fahrtkosten.


Die Stadt Minden bereitet die Umsetzung vor

Das Schulbüro der Stadt Minden beschäftigt sich bereits mit der Umsetzung der neuen Regelungen. Ziel ist es, die notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen und einen guten Start der ABC-Klassen sicherzustellen. Dabei steht das Schulbüro auch im engen Austausch mit dem Jugendamt der Stadt Minden, insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Weitere Informationen zur konkreten Umsetzung und zum vorgezogenen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2029/30 werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

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