Beerdigungen finden statt - aber mit Einschränkungen


In Zeiten der Trauer ist eigentlich nichts wichtiger als menschliche Nähe und Beistand. Aber gerade das wird angesichts der Coronavirus-Pandemie immer schwieriger und macht das Abschiednehmen nicht leicht.

Die Städtischen Betriebe Minden (SBM) weisen daher darauf hin, dass die angespannte Situation um das Coronavirus auch die Arbeit auf den Friedhöfen erschwert. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch weiterhin alle Beisetzungen – sowohl als Sarg- wie auch als Urnenbestattung – durchgeführt werden. Die Kapellen sind geöffnet, allerdings gibt es nur eine reduzierte Anzahl von Sitzplätzen. Außerdem muss eine Maske getragen und ein Meldebogen ausgefüllt werden.

Obwohl allen Beteiligten die emotional schwierige Situation für die Angehörigen bewusst ist, wird darauf hingewiesen, dass - trotz Mitgefühl und Solidarität - der Schutz jedes Einzelnen stets Beachtung finden sollte. 

So soll es nur den engsten Angehörigen möglich sein, sich unter den derzeitigen Umständen von einem nahestehenden Menschen verabschieden zu können. Allerdings gelten Einschränkungen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW geregelt sind. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis nur, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden. Dieses sei unbedingt zu beachten, so die SBM.

An alle Freunde, Bekannte, Arbeitskolleginnen und –Kollegen und Nachbarn ist der dringende Appell gerichtet, ihre Anteilnahme nicht durch den Besuch der Beisetzung zum Ausdruck zu bringen. Nur so können alle zur gesundheitlichen Sicherheit der Betroffenen beitragen.

Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de