Pflegekinder & Adoption

Pflegekinder & Adoption

Vollzeitpflege - ein neues Zuhause auf Zeit oder für immer 


Infoabende zum Thema Pflegekinder
Ein bis zwei Mal im Jahr finden Informationsabende statt. An diesen Abenden erhalten Sie einen ersten Überblick zum Thema Pflegekinder. Dazu gehören auch Informationen über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg. Wir stehen selbstverständlich auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Der nächste Infoabend findet online (über Webex) am 18. April 2024 von 19 bis 21 Uhr statt.
Sie können sich gerne telefonisch oder per E-Mail zum Infoabend anmelden und erhalten dann eine Zugangslink zur Veranstaltung.


Pflegekinderdienst

Eine Alternative zur Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung ist für viele Kinder eine geeignete Pflegefamilie. Kinder in Pflegefamilien brauchen Schutz, verlässliche Beziehungen und Geborgenheit. Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die auf Dauer oder vorübergehend nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, in entsprechende Pflegefamilien. Die Aufnahme in einer solchen kommt in der Regel für jüngere Kinder in Betracht. Es besteht in Einzelfällen jedoch auch die Möglichkeit, ältere Kinder in eine Pflegefamilie zu vermitteln.

Wenn ein Kind in einer Pflegefamilie aufgenommen wird, begleitet der Pflegekinderdienst das Kind und die Pflegefamilie bei der Kontaktanbahnung und Vermittlung und gewährleistet eine vertrauensvolle Betreuung und Beratung während des gesamten Pflegeverhältnisses. In der Regel erfolgt alle sechs Monate zwischen Pflegefamilie, Herkunftsfamilie oder Vormund und Jugendamt ein Hilfeplangespräch, in welchem die Entwicklung benannt und weitere Ziele und Vorgehensweisen besprochen werden. Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens werden Hilfeplanvereinbarungen getroffen, an denen sich alle Beteiligten (Herkunftseltern, Pflegeeltern, Jugendamt) orientieren können. Bei Problemen und in Krisensituationen werden die Pflegeeltern beraten und unterstützt. Die Fachkräfte begleiten auch die Zusammenarbeit zwischen den Pflegeeltern und den leiblichen Eltern. Ebenso wie bei den Besuchskontakten zu den leiblichen Eltern, die für Pflegekinder sehr wichtig sind, stehen hierbei immer die Interessen und Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund.

Pflegeeltern erhalten für die Versorgung und Betreuung des Kindes eine monatliche Aufwandsentschädigung, entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Pflegeformen

Neben der Vollzeitpflege gibt es die Bereitschaftspflege, die Kurzzeitpflege oder die Möglichkeit, "Patenfamilie" zu werden. Die "Patenfamilie" kümmert sich insbesondere im Freizeitbereich stundenweise in der Woche oder auch am Wochenende um ein Kind aus einer Familie, die ihm solche Möglichkeiten nicht eröffnen kann.

  • Sie möchten Pflegeeltern werden?

    Wir wünschen uns offene, tolerante Menschen, die geduldig sind und Belastungen aushalten können. Sie können Pflegeeltern werden - unabhängig von ihrer Lebensform, ihrer Nationalität und ihrer Ausbildung. Sie bieten den Kindern die Grundlagen einer stabilen Entwicklung: Liebe, Fürsorge, Respekt und Grenzen.

    Der Pflegekinderdienst sucht und qualifiziert neue Bewerber*innen für die verschiedenen Formen der Betreuung:  Vollzeitpflege, Bereitschafts- bzw. Kurzzeitpflege oder Patenfamilien. Bewerben können sich Menschen, die als Partner und Berater gemeinsam mit dem Pflegekinderdienst diesen Weg mit den Kindern gehen wollen. Hierbei handelt es sich um Paare mit oder ohne Kinder, um Alleinerziehende oder auch um gleichgeschlechtliche Paare.

    Der Pflegekinderdienst bietet Bewerber*innen eine qualifizierte Vorbereitung auf ihre Aufgabe:

    • Allgemeine Informationen 
    • Fortbildungen
    • Basisseminar (1-tägig)

    Zudem gibt es immer wieder Veranstaltungen zu folgenden Themen:

    • Trennung und Bindung
    • Trauma und Traumatisierung
    • Wahrnehmung und Emotion
    • Heilsame Wirkung von Besuchskontakten
    • Biographiearbeit mit Pflegekindern

Adoptionsvermittlung

Wenn Eltern erkennen, dass sie nicht dauerhaft mit ihren Kindern zusammenleben können, oder Kinder aus anderen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können, suchen die Mitarbeiter*innen der Adoptionsvermittlungsstelle die bestmöglichen Eltern für die Kinder. Eine Adoption findet hierbei grundsätzlich im Zusammenwirken mit den leiblichen Eltern, dem Kind und den Adoptiveltern statt.

Wer ein Kind adoptieren möchte, wendet sich an die Adoptionsvermittlung. Adoptionsvermittlungsstellen gibt es bei den örtlichen Jugendämtern sowie bei einigen freien Trägern, die für diese Aufgabe eine besondere Erlaubnis erhalten haben. Anderen Stellen ist die Adoptionsvermittlung untersagt.

In der Stadt Minden liegt die Adoptionsvermittlung beim Jugendamt. Die Adoptionsvermittlungsstelle begleitet und berät:

  • Paare, die ein fremdes Kind adoptieren möchten
  • Frauen/Männer, die beabsichtigen, das Kind bzw. die Kinder ihres Ehepartner/ihrer Ehepartnerin zu adoptieren
  • Mütter und Väter, die ihr Kind nicht selber versorgen und erziehen können
  • die Kinder - je nach Alter und Situation

Die Adoptionsvermittlung wirkt im gesamten Adoptionsverfahren mit, ausgehend von der Bewerbung bis hin zum Adoptionsabschluss. Dabei leiten sowohl psychologische und pädagogische als auch rechtliche Aspekte das Handeln.


Wer kann ein Kind adoptieren?

Neben verheirateten Paaren können im Einzelfall auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder bei Paaren, die in einer Lebenspartnerschaft leben, kann zunächst nur ein Partner das Kind adoptieren. Im Falle einer Einzeladoption ist eine ergänzende Zweitadoption durch den/die Lebenspartner*in der/des Annehmenden möglich.

Eine Adoption kommt für fremde, verwandte oder auch für Stiefkinder in Betracht, die im Inland oder auch im Ausland leben.

Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass keine Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Die aufzunehmenden Kinder benötigen Bewerber*innen, die ihnen in psychosozialer, emotionaler sowie pädagogischer Hinsicht gerecht werden können. Bevor eine Entscheidung zur Berücksichtigung von Adoptionsbewerber*innen getroffen werden kann, wird daher die allgemeine Eignung dieser überprüft. Neben den äußeren Rahmenbedingungen (z. B. ausreichendes Einkommen, keine Vorstrafen, geeigneter Wohnraum) kommt es hierbei auch auf die persönliche Eignung an.

Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss ein Partner 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre. Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte nicht anders sein als der durchschnittliche Altersunterschied bei leiblichen Eltern und Kindern. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich jedoch nicht festgelegt. Gemäß den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter soll das Alter der Adoptiveltern für das Kind über die Besonderheit der Adoption hinaus keine zusätzliche Belastung im Verhältnis zum familiären Umfeld Gleichaltriger darstellen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Überprüfung der Eignung bzw. auf die Vermittlung eines Adoptivkindes.

Wie läuft eine Adoptionsvermittlung ab?


  • Vorbereitungzeit

    Beim Erstinformationsgespräch werden erste Hinweise und Informationen ausgetauscht sowie Fragen der Adoptionswilligen beantwortet. Mit dem Ausfüllen eines umfangreichen Bewerberbogens beginnt für Adoptionsbewerber*innen eine Vorbereitungszeit, in der inhaltlich und vertrauensvoll eine Grundlage erarbeitet wird. Die Adoptionswilligen nehmen an Bewerberseminaren teil und werden von der Adoptionsvermittlungsfachkraft zu Hause besucht. Die Vorbereitungszeit kann ca. ein Jahr andauern. Zum Abschluss findet ein Auswertungsgespräch statt, in welchem es im Ergebnis zu einer Einschätzung der Geeignetheit der Bewerber*innen kommt. In der vom Auswertungsgespräch an beginnenden „Wartezeit“ bleiben diese mit der Adoptionsvermittlungsstelle in Kontakt.

  • Beratung der leiblichen Eltern

    Wird die Adoptionsvermittlungsstelle von Personen oder Institutionen auf die mögliche Vermittlung eines Kindes angesprochen, setzt sie sich unverzüglich mit den leiblichen Eltern in Verbindung. Es finden Beratungsgespräche statt, soziale und rechtliche Aspekte werden ermittelt und abgeklärt. Bleiben die leiblichen Eltern bei ihrem Wunsch, das Kind zur Adoption freizugeben, kann nach der 8. Lebenswoche des Kindes die notarielle Einwilligung in die Adoption erklärt werden.

    Die Adoption ist eine Möglichkeit für die leibliche Mutter und den leiblichen Vater mit einer ungewollten Schwangerschaft fertigzuwerden. Sie treffen mit einer Adoptionsfreigabe eine verantwortungsvolle Entscheidung. Wenn ihnen ihre Situation als kompliziert und ausweglos erscheint und für sie keine anderen Hilfsangebote in Frage kommen, könnte die Adoption eine Lösung sein, bei der ihr Kind in der Geborgenheit einer Familie mit festen Bezugspersonen aufwachsen kann. Die Adoptionsvermittlungsstelle steht den leiblichen Eltern auch nach der Adoption als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Adoptionspflege

    Wird ein Kind vermittelt, übernehmen die Adoptiveltern bereits während des Zeitraums der Adoptionspflegezeit, in der sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln soll, alle Verpflichtungen für das Kind. Als Adoptionsbewerber*innen erhalten sie kein Pflegegeld, da sie in die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern eintreten. Die Adoptionsvermittlung betreut sie während dieser Zeit weiter und erstellt eine gutachterliche Stellungnahme für das Gericht, welches letztlich über die Adoption entscheidet.

  • Adoption

    In der Adoptionspflegezeit können die Adoptiveltern einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Wenn eine Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist, der Adoptionsantrag gestellt wurde und die Adoptionsvermittlung eine gutachterliche Stellungnahme an das zuständige Familiengericht abgegeben hat, kann die Adoption rechtlich wirksam werden. Das Familiengericht prüft die erforderlichen Voraussetzungen und kann die Adoption beschließen.

    Mit der Adoption des Kindes gehen alle elterlichen Rechte und Pflichten auf die Adoptiveltern über. Das adoptierte Kind erlangt die volle Rechtsstellung eines leiblichen Kindes und die Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern erlischt.

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Informationsabende

Ein bis zwei Mal im Jahr finden Informationsabende statt. An diesen Abenden erhalten Sie einen ersten Überblick zum Thema Pflegekinder. Dazu gehören auch Informationen über den Bewerbungs- und Vermittlungsweg. Wir stehen selbstverständlich auch für Ihre Fragen zur Verfügung. 

Der nächste Infoabend findet online am 18. April 2024 von 19 bis 21 Uhr statt.

Sie können sich gerne telefonisch oder per E-Mail zu einem der Infoabende anmelden oder mit uns einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren. 

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