Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung

Schritt für Schritt zum Ziel – Hilfen zur Erziehung gemeinsam planen!

Sie haben den ersten Schritt gemacht. Schön, dass Sie da sind. Kinder gut zu versorgen und zu erziehen, ist für jede Mutter und jeden Vater manchmal schwer.
Sie wollen, dass es Ihren Kindern gut geht - und das ist auch unser Auftrag. Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich an das Jugendamt wenden.

Hilfe ist Ihr gutes Recht!

So steht es im Gesetz (Hilfe zur Erziehung, § 27 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch).
Das Jugendamt unterstützt Sie und Ihre Kinder.

Es gibt viele verschiedene Hilfen zur Erziehung: ein Elternkurs, eine Erziehungsberatung, regelmäßige Besuche in der Familie, um den Alltag zu bewältigen, oder Aktionen allein mit Ihren Kindern. Manchmal kann es auch helfen, wenn Ihr Kind vorübergehend oder auf Dauer in einem Heim oder einer Pflegefamilie lebt. Wir informieren Sie umfassend, welche Arten von Hilfen es gibt und was eine solche Hilfe für Sie bedeuten kann.

Auf Sie kommt es an!

Sie entscheiden: Möchten Sie, dass sich etwas ändert? Sind Sie bereit, selbst etwas dafür zu tun? Und wie viel Unterstützung brauchen und wollen Sie.

Offenheit gehört dazu. Dazu besuchen wir Sie zu Hause.
Wir machen uns ein gemeinsames Bild. Alle Familienmitglieder haben vielleicht unterschiedliche Meinungen, was gut läuft und was schief läuft. Und auch wir bekommen einen Eindruck davon. Wir überlegen gemeinsam: Was brauchen Sie, damit die Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder gelingen kann? Was braucht Ihr Kind, um sich gut entwickeln zu können? Hierzu machen wir uns in mehreren Gesprächen ein möglichst vollständiges Bild.
Ihre Ziele bestimmen den Weg! Wichtig ist uns gleich zu Beginn, nach vorne zu schauen. Was wollen Sie, was treibt Sie an? Was möchten Sie genau verändern? Wie soll ihr Familienleben aussehen, wenn die Hilfe endet? Ihre Ziele sind der Kompass für die Hilfe. Wir machen Ihnen einen Vorschlag, wie die Hilfe aussehen kann.

Kinder haben eigene Rechte!

Sie haben das Recht, dass sich jemand um sie kümmert und sie versorgt, dass jemand darauf achtet, dass sie gesund sind und lernen können und dass nicht über ihren Kopf hinweg entschieden wird. Wir beziehen Kinder und Jugendliche bei jedem Schritt ein. Deshalb sprechen wir manchmal allein mit ihnen oder ermutigen sie, Freunde oder Vertraute zu Gesprächen mitzubringen.

Ganz ohne Papierkram geht es nicht. Wenn Sie die Hilfe möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Später bekommen Sie dann vom Jugendamt einen Brief (Leistungsbescheid). Darin steht noch einmal, welche Hilfe nun für Sie bereitgestellt wird.

An der Hilfe sind mehrere beteiligt. Im Zentrum der Hilfe stehen Ihre Kinder und Sie. Wir als Jugendamt planen mit Ihnen die Hilfe, bezahlen sie und passen auf, dass alle daran arbeiten, dass Sie Ihrem Ziel näherkommen. Die Hilfe selbst wird in der Regel von den freien Trägern bzw. Hilfeanbietern durchgeführt. 


  • Ambulante, flexible Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien

    Immer wieder benötigen einige Eltern für eine gewisse Zeit intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im Jugendamt zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurechtkommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete ambulante Unterstützung vermittelt, wie die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) oder die soziale Gruppenarbeit für Mütter. Bei der SPFH suchen die Fachkräfte die Familien zu Hause auf und definieren die verschiedenen Problemlagen gemeinsam mit ihnen, um dann Lösungswege zu gestalten und zu bewältigen. In der sozialen Gruppenarbeit für Kinder oder der Erziehungsbeistandschaft stehen dagegen die Kinder und Jugendlichen mit ihren Problemlagen und Entwicklungsmöglichkeiten im Mittelpunkt.

    Das Jugendamt arbeitet bei den Ambulanten flexiblen Erziehungshilfen mit unterschiedlichen Trägern zusammen. Ambulante Erziehungshilfen orientieren sich am und im Alltag der Familie oder des Jugendlichen. In der Regel alle 6 Monate erfolgt zwischen Familie, Helfer und Jugendamt ein Hilfeplangespräch, in dem Fortschritte geschildert, Stillstand oder Rückschritte benannt und weitere Ziele und Vorgehensweisen besprochen werden. An welchen Problemen, Möglichkeiten und Fähigkeiten gearbeitet wird, richtet sich flexibel nach dem Einzelfall und dem, was mit der Familie oder dem Jugendlichen im Hilfeplangespräch verbindlich ausgehandelt wurde.

  • Stationäre Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien

    Wenn ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht möglich ist, sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

  • Heimerziehung

    Wenn ein Kind oder Jugendlicher in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden soll, dann ist dieser Weg immer nur über das zuständige Jugendamt am Wohnort möglich. Moderne Jugendhilfe versucht ganz bewusst, mit den betroffenen jungen Menschen selbst und ihren Sorgeberechtigten gemeinsam Lösungen in für sie belastenden Lebenssituationen zu finden. In vielen Fällen hatten die betroffenen Familien schon Kontakte mit dem Jugendamt.

    Wegen der Schwere des Eingriffs in die sozialen Beziehungen des Kindes oder Jugendlichen kommt Heimerziehung in der Regel nur dann in Betracht, wenn andere Hilfeformen nicht mehr erfolgversprechend sind. Gründe für die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe können massive Erziehungsschwierigkeiten, Auffälligkeiten oder ungünstige Lebensbedingungen geprägt durch Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierte Gewalt sein. Bisweilen, wenn unmittelbare Gefahr droht, muss ein Kind im Rahmen einer Notunterbringung sehr schnell in einem Heim untergebracht werden. Wie alle Hilfen zur Erziehung orientiert sich auch die Heimerziehung an der Lebenswelt des Kindes, es wird deshalb in der Regel eine ortsnahe Unterbringung vorgezogen. So können die bisherigen Lebensbezüge des Kindes zu seiner Familie und dem sonstigen sozialen Umfeld erhalten bleiben.

    Die Heimerziehung umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensorte: Einrichtungen mit mehreren Gruppen, heilpädagogische Heime, Kinderdörfer, Wohngemeinschaften, sozialpädagogisch betreutes Wohnen, Aufnahme- und Klärungsstellen usw. Ziel ist die Förderung der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen durch die Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten. Es soll eine Rückkehr in die Familie oder eine andere familienähnliche Lebensform vorbereitet und letztlich erreicht werden. Ebenso kann aber auch Ziel sein, die Selbst- und Eigenständigkeit zu fördern.

    Neben dem Wohnen, der Unterstützung in Schule und Ausbildung sowie der Freizeitgestaltung bemüht sich die Erziehung in Heimen um die allgemeine Entwicklungsförderung der jungen Menschen. Bestehende Schwierigkeiten und Auffälligkeiten sollen so verringert, die Kinder und Jugendlichen sollen zukünftige Probleme besser meistern können. Die Förderung des Selbstbewusstseins, der adäquate Umgang mit Konflikten sowie die zunehmende Verselbständigung sind beispielsweise Ziele der Heimerziehung.

  • Zusammenarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) mit dem Heim und der Familie

    Die Eltern können und sollen den Heimaufenthalt ihres Kindes unterstützen. Da die meisten Eltern auch weiterhin das Sorgerecht haben, können sie verantwortlich am Erziehungsgeschehen mitwirken. Dieses beginnt schon bei der Hilfeplanung und bei der Erörterung, welches Heim in Frage kommen kann. Während des Heimaufenthaltes sollten die Eltern zu ihrem Kind kontinuierlichen Kontakt unterhalten. In den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen können Eltern dann als kompetente Partner ihre Meinung einbringen und mitbestimmen, welche pädagogischen Schritte weiterhin zu unternehmen sind und wie lange die Heimerziehung noch fortgesetzt werden soll.

  • Vermittlung in eine Pflegefamilie

    Eine weitere stationäre Form der Hilfe zur Erziehung ist die Vermittlung in eine Pflegefamilie.

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