Beratung und Hilfe

Beratung und Hilfe

Wenn Kinder und Jugendliche Probleme haben oder sich in Notsituationen befinden, werden sie mit ihren Fragen, Sorgen und Nöten nicht allein gelassen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:


  • Nummer gegen Kummer

    Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT) des Deutschen Kinderschutzbundes ist ein kostenloses Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen. Es ist leicht erreichbar und garantiert den anrufenden Kindern und Jugendlichen absolute Anonymität.

    Das Kinder- und Jugendtelefon ist immer montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr unter folgenden Rufnummern zu erreichen: 0800 - 111 0 333 bzw. 0800 - 116 111.

    Nähere Informationen zu der "Nummer gegen Kummer".

  • Kinder- und Jugendtelefon

    Wer lieber mit jungen Berater*innen am Kinder- und Jugendtelefon sprechen möchte, kann die Jugendberatungs-Teams von „Jugendliche beraten Jugendliche“ anrufen. Diese Jugendlichen hören ohne Stress und Zeitdruck zu und sind für alle Fragen und Themen offen. Sie sind auf ihre Aufgabe als Berater*in speziell vorbereitet worden.

    Die jungen Berater*innen von "Jugendliche beraten Jugendliche" können immer samstags von 14 bis 20 Uhr unter der folgenden kostenlosen und anonymen Rufnummer des Kinder- und Jugendtelefons erreicht werden: 0800 – 111 0 333.

    Nähere Informationen zum Kinder- und Jugendtelefon erhalten Sie beim Kinderschutzbund Minden.

  • Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen

    Für Jugendliche, die Ärger haben und eine*n Ansprechpartner*in zum Reden brauchen, gibt es in Minden eine kompetente Anlaufstelle: die Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen des Kreises Minden-Lübbecke. Diese unterstützt Eltern und junge Menschen sowie pädagogische Fachkräfte bei der Lösung von Erziehungsfragen, bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei Schwierigkeiten im familiären Miteinander, bei Trennung und Scheidung sowie bei schulischen Problemen. Auch spezielle Angebote für Jugendliche sind hier zu finden.

    Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen des Kreises Minden-Lübbecke

  • Jugendamt

    Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Sie haben Anspruch auf Beratung, ohne dass die Personensorgeberechtigen - also in der Regel die Eltern - davon erfahren, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt werden würde.

    Nähere Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten des Jugendamtes.

    Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.

    Nähere Informationen zur Inobhutnahme durch das Jugendamt:

    Keine Leistungen gefunden.


  • Jugendhilfe im Strafverfahren

    Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten.

    Wir unterstützen, beraten und begleiten Jugendliche und Heranwachsende im Zusammenhang mit Straffälligkeiten. Wir sind keine Verteidiger, sondern eine von Polizei, Staatsanwaltschaft und  Jugendgericht unabhängige Einrichtung.

    Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist vertraulich.

    Wir

    • INFORMIEREN über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens
    • SPRECHEN  mit den Betroffenen über die Straftat, deren Hintergründe und Auslöser
    • Wir sind auch Ansprechpartner für Eltern und Freunde
    • BERATEN über Leistungen der Jugendhilfe
    • BEGLEITEN Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung
    • VERMITTELN zwischen Jugendlichen, Staatsanwaltschaft und Gericht
    • BERICHTEN dem Jugendgericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit, über Probleme und Zukunftspläne der Betroffenen
    • ENTWICKELN Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen bzw. zur Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft
    • BETREUEN  und überwachen die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen
    • UNTERSTÜTZEN die Betroffenen auch bei Schadenswiedergutmachung oder Täter-Opfer-Ausgleich

    Ansprechpartner*innen beim Jugendamt der Stadt Minden sind:

    Keine Mitarbeitende gefunden.



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Keine Abteilungen gefunden.

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