Luftaufnahme Innenstadt

Städtische Bauprojekte

Geförderte Bauprojekte

  • Dreifachsporthalle Besselgymnasium - Energetische Sanierung

    Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme wurden folgende energetische Sanierungsarbeiten durchgeführt:

    - Dämmen der Außenwände einschließlich hinterlüfteter Fassade und Austausch der Fensterelemente.
    - Erneuerung der Hallenbeleuchtung mit energieeinsparenden Beleuchtungsmitteln (LED).
    - Dämmen des Flachdachs oberhalb des Umkleidebereichs.
    - Erneuerung der Lüftungsanlage im Umkleidebereich.
    - Erneuerung der Innenbeleuchtung im Umkleidebereich.
    - Erneuerung der Fassade in Achse 18 Stiefelgang.

    Außerdem wurde im Zuge der Gesamtmaßnahme im Hallenbereich der Sportboden erneuert. Ferner wurden die Umkleide‐ und Duschräume komplett saniert. Zwei Umkleiden wurden barrierefrei gestaltet und es wurde ein Flur zwischen dem Turnschuh- und Stiefelgang hergestellt.

    Bauzeit:

    06.01.2016-22.11.2018

    Förderfähige Baukosten:
    1.010.651,42  €


    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wurde mit 90 % der förderfähigen Baukosten gefördert

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)

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  • Kindergarten Weserhafen (ehemalige Hafenschule)

    Sanierung des Daches und Einbau einer Dachbodendämmung

    Bauzeit:
    24.07.2017-19.12.2018

    Förderfähige Baukosten:
    245.951,58 €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wurde mit 90 % der förderfähigen Baukosten gefördert.

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)

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  • Umbau und Sanierung „Haus der Bildung“ (ehemals KTG Bauteil C)

    Bauzeit:
    Juli 2017 bis August 2018

    Baukosten:
    2.165.541,45€

     

    Förderbetrag:

    1.941.763,14 €

    Bauleiter:
    Volker Gertges

    Objektbeschreibung:
    Der ehemalige Klassentrakt der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule wurde zum „Haus der Bildung“ umgebaut und erweitert.
    Das „Haus der Bildung“ erhielt im 1. und 2.OG insgesamt eine neue pädagogische Nutzfläche von 1.300 m² Nettogrundfläche.
    Es stehen nach dem Umbau insgesamt 10 zusätzliche Klassen- und Lernbereiche mit einer Größe bis zu 120 m² zur Verfügung.

    Die Räume werden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 hauptsächlich von den umliegenden Mindener Innenstadtschulen (Herder-Gymnasium, Ratsgymnasium, Kurt-Tucholsky-Gesamtschule und dem Weser-Kolleg) genutzt. Weitere Nutzungsmöglichkeiten auch in den Abendstunden sind angedacht.

    Im Erdgeschoss des Gebäudes ist weiterhin der Karoline-Dettmer-Kinderhort untergebracht.
    Teil der Baumaßnahme ist die barrierefreie Erschließung des Gebäudes.

    Der aus dem Jahr 1965 stammende Baukörper wurde hierzu am östlichen Giebel durch den Anbau eines Treppenhauses mit einer Aufzugsanlage erweitert.

    Die gesamte Gebäudehülle wurde zusätzlich energetisch saniert. Teile des Gebäudes wurden hierzu gedämmt und mit einer Klinkervorsatzschale versehen, die Hauptflächen erhielten ein Wärmedämmverbundsystem; alle Fenster wurden ausgetauscht.

    Die Entwurfsplanung wurde von der Stadt Minden, Bereich 0.7 Gebäudewirtschaft erstellt.
    Die Ausführungsplanung sowie die Objektüberwachung erfolgt durch das Architekturstudio pm aus Minden.

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)


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  • Bildungszentrum Weingarten

    Energetische Sanierung der Steuerungs- und Regelungstechniken für die raumlufttechnischen Anlagen der Volkshochschule (innenliegende Räume), Kleines Theater, Jazz Club und im Bereich Stadtbibliothek, Austausch stromverbrauchsintensiver Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen, Vernetzung der Schaltschränke und Aufschaltung auf die Gebäudetechnik.

    Bauzeit:
    28.06.2016-13.12.2017

    Kosten:
    91.135,75  €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.
    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.
    Diese Maßnahme wurde mit 90 % der Baukosten gefördert.

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)


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  • Käthe-Kollwitz-Realschule, Piwittskamp 38 in 32429 Minden

    Sanierung der Fensterfassadenfront an der Käthe-Kollwitz-Realschule zur Ausrichtung West im EG und OG auf ca. 60,00m Länge. Die veralteten Stahlfensterfassadenelemente sind gegen neue energetische Fassadenfensterelemente gem. EnEV 2016 ausgetauscht worden.


    Bauzeit:
    12.04.2016-23.10.2017

    Kosten:
    222.146,98 €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wurde mit 157.128,00 € gefördert.

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)


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  • Pöttcherhalle Minden – Austausch Hallenboden

    Auslöser, dass der Hallenboden erneuert wurde, war der Wasserschaden vom 30.06.2018.
    Die komplette Halle, vor allem der Aufbau des Schwingbodens, stand unter Wasser.

    Während und nach der Trocknung wurde entschieden, dass der Hallenboden erneuert werden soll.

    Die durchschnittliche Lebensdauer eines Schwingbodens beträgt etwa 20 – 25 Jahre.
    Die Halle ist seit 2002 in Betrieb.

    Die Erneuerung des Hallenbodens wurde dann für das Haushaltsjahr 2019 angemeldet und genehmigt. Er wurde Anfang 2019 öffentlich ausgeschrieben und im Mai beauftragt.

    Planung der Umsetzung in den Sommerferien 2019.
    Aufbau des Bodens -wie vorher- war  ein flächenelastischer Schwingboden.

    Die Halle dient seitdem überwiegend dem Schulsport der Schüler*Innen des Herder Gymnasiums sowie dem Vereinssport.

    Der Schulstandort ist für die nächsten Jahre gesichert.

    Maßnahmenbeginn: 19.02.2019

    Maßnahmenende: 30.09.2019

    Baukosten:  176.073,63 €
    davon Fördergeld: 158.466,27 €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 8. Oktober 2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.
    Diese Maßnahme wurde mit 158.466,27 € gefördert.

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  • Pöttcherhalle Minden – Sanierung der Duschanlagen

    Zur Sanierung der Duschen in der Pöttcherhalle war eine Demontage der zentralen Mischwassereinheit notwendig.
    Daraus ergibt sich der Umfang der Arbeiten: Zusätzliche Verlegung einer Kaltwasserleitung in die 6 Duschräume, Einbau von Duschpaneele mit automatischer Hygienespülung, Einbau von Schlitzrinnen zur Abwasserentsorgung und Erneuerung der Vorwände, Wand- und Bodenfliesen.

    Die Maßnahme wurde für das Haushaltsjahr 2019 angemeldet und genehmigt. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und im Juni 2019 beauftragt.

    Planung und Umsetzung war in den Sommerferien 2019.

    Die Halle dient überwiegend dem Schulsport der Schüler*Innen des Herder-Gymnasiums sowie dem Vereinssport. Der Schulstandort ist für die nächsten Jahre gesichert.

    Maßnahmenbeginn: 01.02.2019
    Maßnahmenende:  18.11.2019

    Baukosten: 242.674,04 €  davon Fördergeld 90% = 218.406,64 €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 8. Oktober 2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wurde mit 218.406,64 € gefördert.

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  • Sportpark Zähringerallee - Neubau Versorgungsgebäude

    Der Park liegt in einem Städtebauförderungsgebiet und soll ein Bewegungs-, Sozialraum und Begegnungsort für Schulen, Vereine und nicht organisierte Nutzer sein. Der Park dient darüber hinaus der Quartiersentwicklung und Stadtteilstärkung.

    Hierfür wurde ein massives, behindertengerechtes Versorgungsgebäude mit Duschen, Toiletten, Umkleiden, Sportlager, Technik-/Geräte-/Putzmittelräumen errichtet.

    Bauzeit:

    01.03.2020-24.09.2021

    Fertigstellung Pflanzungen: 01.11.2021

    Förderfähige Baukosten:

    1.220.742,56 €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wird mit 90 % der förderfähigen Baukosten gefördert.

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)


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  • Sportpark Zähringerallee - Neubau Kunstrasenplatz

    Der Sportpark mit dem Kunstrasenplatz ist das Ergebnis des Sportentwicklungsplanungsprozesses. Der Standort ist ein zentraler Sport- und Freizeitraum in Minden, der vom Vereinstraining bis zur informellen Sport- und generationsübergreifenden Bewegungsgelegenheit vorgehalten wird.  Die zentrale Lage, die unmittelbare Lage zum Jugendhaus, zum Begegnungszentrum, zu 4 Schulen und 3 Kitas stehen für einen hohen Nutzungsbedarf mit langfristiger und zukunftssicherer Perspektive. Mit dem Sportpark in zentraler Lage wird der demografischen Entwicklung standgehalten.

    Hierfür wurde ein umfangreicher Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage errichtet.

    Bauzeit:

    01.06.2020 - 06.11.2020

    Förderfähige Baukosten:

    847.731,32 €

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wird mit 90 % der förderfähigen Baukosten gefördert.

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  • Weserstadion - Sanierung Flutlichtanlage 

    An der Sportstätte im Weserstadion werden die vorhandenen Halogen-Metalldampf-Flutlichtleuchten gegen bedarfsgesteuerte, energieeffiziente LED-Flutlichtleuchten ausgetauscht. Das angestrebte Ziel ist eine Energie- und CO²-Einsparung von über 50 % sowie die Vermeidung von unnötigen Lichtimmissionen und eine gleichzeitige Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse im Trainings- und Schulsport.

    Ausführungszeitraum:

    01.02.2022 – 04.02.2022

    Förderfähige Baukosten:

    79.268,94 €

    Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

    Nationale Klimaschutzinitiative:

    Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bin hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. 

    Diese Maßnahme wird mit 35 % der förderfähigen Baukosten gefördert. (Förderkennzeichen 67K1828)

    Startseite | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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  • Weserstadion - Umsetzung Sicherheits- und Brandschutzkonzept 

    Das Weserstadion in Minden wurde im Bereich Brandschutz mit allen untrennbar damit verbundenen Arbeiten (Einbau von Blitz- und Alarmierungsanlagen, Anbringung von Sicherheitsbeleuchtungen, Bau von Rettungswegen) saniert.  Das Stadion dient überwiegend dem Vereinssport, der Sicherstellung von Bundesjugendspielen sowie der Schul-Leichtathletik und liegt im Städtebauförderungsgebiet "Aktives Stadtzentrum". Somit kann die soziale Infrastruktur im Innenstadtbereich verbessert werden.

     

    Bauzeit:

    01.04.2019 – 01.10.2022

     

    Förderfähige Baukosten:

    188.634,41 €

     

    Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Mit Bescheid vom 08.10.2015 erhielt die Stadt Minden den Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung in Detmold über die Bereitstellung von Fördermitteln nach dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Diese Maßnahme wird mit 90 % der förderfähigen Baukosten gefördert.

    Umsetzung des Kommunal­investitionsförderungsgesetzes (KInvFG) | Bezirksregierung Detmold (nrw.de)


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