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Bebauungspläne

Bebauungspläne

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er wird von der Gemeinde aufgestellt, sobald die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es erfordert und beinhaltet Festsetzungen über die Nutzung sowie Art und Weise der Bebaubarkeit von bestimmten Grundstücken sowie deren Erschließung. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes wird nach diesen Festsetzungen beurteilt.

Auskünfte zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erhalten Sie beim der Bauberatung der Stadt Minden.

Bebauungspläne sind das Hauptinstrument städtebaulicher Planung. Ein Bebauungsplan wird aus den im Flächennutzungsplan konzipierten Zielvorstellungen entwickelt und verleiht für einen abgegrenzten Bereich grundstücksscharf konkrete Baurechte. Seine Vorgaben können dabei von der festgesetzten Art der Nutzung, z.B. "Allgemeines Wohngebiet", über die Geschossigkeit bis hin zu Bestimmungen über die Baugestaltung reichen.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist in hohem Maße beteiligungsorientiert und muss die unterschiedlichsten öffentlichen und privaten Belange zu einem gerechten Ausgleich bringen. In mehreren Verfahrensschritten werden sowohl die betroffenen Bürger*innen als auch die Interessenvertretungen öffentlicher und privater Institutionen beteiligt. Vorgetragene Anregungen müssen sorgfältig und gerecht abgewogen werden. Am Ende des Verfahrens wird der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden beschlossene Bebauungsplan öffentlich bekanntgemacht.


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