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Ausländerbehörde

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Bitte richten Sie Ihre Anliegen an abh@minden.de. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und werden Sie kontaktieren. Eine persönliche Vorsprache ist unaufgefordert nicht notwendig.

Von Sachstandsanfragen sowohl im Verfahren als auch bzgl. der Dauer der Wartezeit bitten wir Abstand zu nehmen, da dies die Bearbeitungs- und Wartezeiten für alle Verfahren verlängert.

  • Aufenthaltstitel Ukraine 

  • Verlust eines ausländischen Passes/elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)

    Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Passes oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) anzuzeigen. Das ist besonders wichtig, wenn die Befürchtung besteht, dass eine missbräuchliche Benutzung wahrscheinlich ist oder möglich erscheint.

    Bei Diebstahl sollten Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei Verlust ist es ratsam, zunächst beim Fundbüro nachzufragen. Sie können so unter Umständen Zeit und Kosten  vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.

    Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, sollten Sie diese zu Ihrem eigenen Schutz sperren, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Daten zu vermeiden. Das können Sie telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116 veranlassen. Hierzu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.

    Sie müssen die Ausländerbehörde auch darüber informieren, wenn Sie einen verlorenen Pass oder eAT wieder gefunden haben. Wenn Sie Ihren eAT wiedergefunden haben, können Sie bei der Ausländerbehörde die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beantragen.

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