Finanzielle Hilfen
Aktueller Hinweis zur Beantragung von Wohngeld
Aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufkommens bitten wir im Bereich Wohngeld von telefonischen Rückfragen abzusehen. Teilen Sie Ihr Anliegen einmal per E-Mail oder schriftlich mit. Das Team Wohngeld setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald Ihr Antrag, bzw. Ihr Anliegen bearbeitet wird. Geben Sie bitte immer an, wenn Sie auf verschiedenen Wegen Unterlagen einreichen.
Nur wenn Sie sich an diese Bitten halten, können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mehr Informationen zur Wohngeldreform finden Sie auch in den aktuellen Pressemeldungen:
Pressemeldung 13.12.2022
Pressemeldung 27.12.2022
Die Stadt Minden ist für die nachfolgenden Leistungen und Unterstützungen zuständig:
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Minden nicht für die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) zuständig ist. Bitte wenden Sie sich für diese Hilfe an denKreis Minden-Lübbecke.