Finanzielle Hilfen

Finanzielle Hilfen

Ab 01.02.2024 gemeinsames Servicebüro für Leistungen der Grundsicherung im Alter, bei
Erwerbsminderung und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Mindener Bürger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder beantragen möchten, können ab dem 01.02.2024 das Servicebüro im Gebäude Kleiner Domhof 6-8 (ehem. Sparkassengebäude) nutzen.
Während der Öffnungszeiten, montags bis freitags zwischen 8.00 bis 12.30 und montags bis donnerstags zwischen 14.00-16.00 Uhr, können Bürger*innen zum Beispiel Unterlagen persönlich abgeben oder einen Termin für eine persönliche Vorsprache bei der Sachbearbeitung vereinbaren. Eine Abgabe von Unterlagen direkt beim Team ist ab dem 01.02.2024 nicht mehr möglich. 

Aktueller Hinweis zur Beantragung von Wohngeld
Aufgrund eines sehr hohen Arbeitsaufkommens bitten wir im Bereich Wohngeld von telefonischen Rückfragen abzusehen. Teilen Sie Ihr Anliegen einmal per E-Mail oder schriftlich mit. Das Team Wohngeld setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald Ihr Antrag, bzw. Ihr Anliegen bearbeitet wird. Geben Sie bitte immer an, wenn Sie auf verschiedenen Wegen Unterlagen einreichen.
Nur wenn Sie sich an diese Bitten halten, können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Mehr Informationen zur Wohngeldreform finden Sie auch in den aktuellen Pressemeldungen:
Pressemeldung 13.12.2022
Pressemeldung 27.12.2022


Die Stadt Minden ist für die nachfolgenden Leistungen und Unterstützungen zuständig:

Keine Leistungen gefunden.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Minden nicht für die Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten
Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) zuständig ist. Bitte wenden Sie sich für diese Hilfe an denKreis Minden-Lübbecke.

Kontakt

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Mehr Infos

Erklärvideo zu den Bildung- und Teilhabeleistungen (BuT) des Kreises Minden-Lübbecke in verschiedenen Sprachen